Spandau bekommt „Altstadthausmeister“

Erste Immobilien- und Standortgemeinschaft Berlins in der Altstadt Spandau eingerichtet

Der Berliner Senat hat erstmals eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) eingerichtet. Auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, hat er am 29.08.2017 dazu die entsprechende Verordnung erlassen.

Immobilien- und Standortgemeinschaften sind privat organisierte und finanzierte Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die Maßnahmen zur Stärkung ihrer Geschäftsstraße bzw. ihres Einzelhandelsstandortes durchführen möchten.

Das Land Berlin hat im Jahr 2014 mit dem Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz (BIG) die erforderliche Rechtsgrundlage für solche Zusammenschlüsse geschaffen. Vergleichbare Gesetze gibt es in vielen weiteren Bundesländern, so etwa in Hamburg, Bremen, Hessen und Sachsen. Das Modell der Immobilien- und Standortgemeinschaften ist international unter der Bezeichnung Business Improvement District (BID) bekannt.

Die erste Berliner ISG wurde für die Altstadt Spandau eingerichtet.

Eine örtliche Initiativgruppe hat hierzu die „Partner für Spandau Gesellschaft für Bezirksmarketing“ als künftigen Aufgabenträger gewonnen. Das vorgelegte Maßnahmen- und Finanzierungskonzept sieht vor, dass zur Stärkung der Altstadt Spandau ein „Altstadthausmeister“ implementiert wird. Zu dessen Aufgaben sollen unter anderem ergänzende Reinigungen im öffentlichen Raum sowie Graffiti-Entfernungen zählen.

Die Laufzeit der ISG ist gesetzlich auf fünf Jahre begrenzt. Sämtliche Kosten werden über eine Abgabe finanziert, die das Finanzamt Spandau von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern innerhalb des ISG-Gebietes erheben wird. Eine Umlage der Abgabe auf Mieterinnen und Mieter von Wohnraum ist ausgeschlossen.

Senatorin Lompscher: „Die Immobilien- und Standortgemeinschaft in der Altstadt Spandau ist ein neues Instrument, um gewachsene Berliner Zentren als wichtige Kristallisationspunkte des öffentlichen Lebens weiterzuentwickeln und gemeinschaftliches Engagement anzuregen. Der geplante ‚Altstadthausmeister‘ stellt eine Ergänzung zum Programm ‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ dar, mit dem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen seit 2015 die Sicherung historischer Qualitäten dieses Gebietes und ihre Anpassung an aktuelle Bedürfnisse unterstützt.“

Die Einrichtung einer ISG setzt ein Beteiligungsverfahren voraus und wird per Rechtsverordnung vollzogen. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Verfahrensschritten stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Internet in einem Leitfaden unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/foren_initiativen/big/
öffentlich zur Verfügung.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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