Wohnraumversorgung Berlin - Arbeitsprogramm für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen
Der Verwaltungsrat der Wohnraumversorgung Berlin - Anstalt des öffentlichen Rechts (WVB) hat das Arbeitsprogramm für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen und einen Fachbeirat zur inhaltlichen Beratung für wichtige mieten- und wohnungspolitische Strategien des Berliner Senats berufen.
Der Arbeitsplan 2017/2018 der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) umfasst folgende sieben Fachthemen:
1. Evaluierung der Mieterratswahlen
Das Berliner Wohnraumgesetz, das am 01.01.2016 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass die sechs städtischen Wohnungsunternehmen von einem Mieterrat begleitet werden. Ein Mitglied des Mieterrates sitzt im Aufsichtsrat als stimmberechtigtes Mitglied.
Bei den im Jahr 2016 erstmalig durchgeführten Mieterratswahlen sollen einzelne landeseigene Wohnungsunternehmen gezielt Informationen über Bewerber an die zuständige Wahlkommission weitergegeben haben mit der Folge, dass 108 Mieter als Kandidaten von der Wahlkommission nicht zugelassen worden sein sollen.
Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) wird nunmehr die Mieterratswahlen 2016 bis Ende März rechtlich überprüfen.
2. Beratung und Unterstützung der Mieterräte
Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) hat die Aufgabe, die Mieterräte zu beraten und zu unterstützen. Sie wird in diesem Jahr eine Mieterrätekonferenz veranstalten.
3. Analyse und Bewertung von Sanierungsstrategien
Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) soll die bisherigen Sanierungsstrategien der landeseigenen Wohnungsunternehmen analysieren sowie bewerten und Vorschläge für künftige Sanierungsstrategien erarbeiten.
4. Neubaustrategien (einschließlich neuer Ansätze zu preiswertem Bauen sowie behutsamer Modernisierung)
Bis Ende 2017 soll die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) Vorschläge erarbeiten, wie die städtischen Wohnungsunternehmen ihre Neubaukosten in Zukunft senken können.
5. Monitoring und Bewertung der durch das Wohnraumversorgungsgesetz und die Koalitionsvereinbarung festgelegten Vermietungsvorgaben
Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) soll ein Monitoring, mithin eine Art Beobachtungssystem zur Einhaltung der gesetzlichen Vermietungsvorgaben und der Umsetzung der Ziele des Koalitionsvertrages aufbauen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Monitoring sollen konkrete, gebietsbezogene Handlungsempfehlungen formuliert werden.
6. Evaluierung und Weiterentwicklung des Fachcontrollings der landeseigenen Wohnungsunternehmen
Zu den Aufgaben der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) gehört das Fachcontrolling der landeseigenen Wohnungsunternehmen, d. h. die Überprüfung, ob und wie gut sie wirtschaftlich arbeiten und ob und wie gut sie Ihren Wohnraumversorgungsauftrag wahrnehmen.
7. Evaluierung und Bewertung von Shared-Service-Projekten
Als eine Art Shared-Service-Center soll die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) versuchen, die Kosten der städtischen Wohnungsunternehmen durch Bündeln gleicher Prozesse und Servicebereiche zu reduzieren und zu optimieren.
Senatorin Katrin Lompscher: „Die Wohnraumversorgung Berlin hat die Aufgabe politische Leitlinien für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuschreiben. Damit stärken wir die kommunale Wohnungswirtschaft als den zentralen Partner des Berliner Senats zur Durchsetzung einer sozialen Wohnungspolitik. Ich begrüße es, dass die Anstalt nach der Konstituierungsphase nun ihre wichtige Arbeit aufnimmt.“
Der Vorstand der WVB wurde mit dem Initiator des Mietenvolksentscheids Jan Kuhnert und dem wohnungspolitischen Experten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Philipp Mühlberg besetzt. Der Verwaltungsrat besteht als 15-köpfiges Gremium aus Mitgliedern der Senatsverwaltungen für Finanzen, Stadtentwicklung und Wohnen sowie Integration und Soziales, Beschäftigtenvertretern der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und zukünftig zwei Mitgliedern des Fachbeirats der WVB. Der Fachbeirat ist das Gremium der WVB, in welchem die Ergebnisse der Facharbeit präsentiert und beraten werden. In den Fachbeirat wurden 21 Personen berufen, die u.a. den Berliner Mieterverein, die Initiative Mietenvolksentscheid, Mieterbeiräte, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie übergreifende gesellschaftliche Trägern und Organisationen vertreten.
„Wir werden die in der Kritik stehenden Mieterratswahlen evaluieren und Vorschläge zur Verbesserung der Wahlordnung erarbeiten. Wir werden die neu gewählten Mieterräte unterstützen und zu einer Mieterrätekonferenz einladen", sagte Philipp Mühlberg, Vorstand der WVB. „Wir werden eine vergleichende Analyse der bisherigen Neubaustrategien erstellen und dabei die Baukosten besonders in den Fokus stellen", ergänzte Jan Kuhnert, weiterer Vorstand der WVB .
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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