Meldepflicht bei Mietminderung: Spandauer drohte Obdachlosigkeit
Spandau. Bürger, die als Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch auch die Kosten für ihre Miete vom Jobcenter erhalten, müssen eine Mietminderung unverzüglich mitteilen.
Einem schwerkranken Spandauer, der Leistungen vom Jobcenter erhält, wäre dies beinahe zum Verhängnis geworden. Aber der Reihe nach.
Die Wohnungsgesellschaft des Spandauers hatte Sanierungen in großem Umfang angekündigt, dann aber vergessen, sich mit dem bezirklichen Denkmalschutzamt darüber abzustimmen. Die Konsequenz: Das Wohnhaus blieb lange Zeit eingerüstet, ohne dass die Arbeiten begannen. Der Mieter reduzierte daraufhin die Miete, da Balkon und Fenster mit Planen verhüllt waren. Sommerliches Lüften war so kaum möglich.
Schock bei Neubentragung
Die Mietminderung an sich war kein Problem, die Vermieter stimmten zu. Über einen Zeitraum von elf Monaten zahlte der Mieter monatlich 60 Euro weniger. Was er nicht wusste: Er hätte dies sofort dem Jobcenter mitteilen müssen. Der Irrtum wurde ihm erst bei der Neubeantragung der Leistungen klar: Das Jobcenter wollte ihm zunächst gar keine Mietzahlung mehr bewilligen. Ein Schock für den Antragsteller, der fürchtete, bald obdachlos zu werden. Durch seine schwere Erkrankung könne er kaum arbeiten und Geld leihen kann er sich auch nicht dauerhaft.
Mittlerweile ist die Miete durch das Jobcenter doch bewilligt worden. Lediglich ein Monat wurde sie nicht gewährt. Diesen konnte der Spandauer dank der Hilfe von Freunden und Verwandten jedoch überbrücken.
Andreas Ebeling, Pressesprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, erläutert auf Nachfrage des Spandauer Volksblatts: „Der Bürger ist zu einer sogenannten Mitwirkung verpflichtet. Wenn also ein Bürger die Miete reduziert und dies nicht seinem Jobcenter mitteilt, kommt es zu einer Überzahlung seines Bedarfes. Diese Überzahlung wird zurück gefordert.“ CS
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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