Spandau sucht Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher
Der Bezirk Spandau sucht ab sofort Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher.
Bis zum 30.11.2016 können sich Bürgerinnen und Bürger als Patientenfürsprecherinnen bzw. Patientenfürsprecher der Spandauer Krankenhäuser und der beiden pflichtversorgenden psychiatrischen Kliniken (Vivantes/Neue Bergstr. für Erwachsene, DRK-Westend für Kinder und Jugendliche) bewerben. Die Wahl findet durch die Bezirksverordnetenversammlung Spandau statt.
Seit 1986 ist es in Berlin Aufgabe der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher Patientinnen und Patienten bei Problemen und Beschwerden gegenüber dem Krankenhaus, in dem sie behandelt werden, zu unterstützen und zu beraten. Die Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und an die Schweigepflicht gebunden. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher sind § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 40 des Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG).
Die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher halten regelmäßig Sprechstunden in vom Krankenhaus zur Verfügung gestellten geeigneten Räumlichkeiten ab, prüfen Anregungen und Beschwerden und vertreten die Anliegen der Patientinnen und Patienten und eigene Anliegen zur Krankenhausversorgung. Sie können sich mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten jederzeit unmittelbar an die Krankenhausleitung, den Krankenhausträger und die zuständigen Behörden wenden. Die Krankenhausleitung, der Krankenhausträger und die zuständigen Behörden arbeiten mit den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern zusammen, gehen Vorbringen nach und erteilen notwendige Auskünfte. Die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher legen der Bezirksverordnetenversammlung und dem Krankenhaus einen jährlichen Erfahrungsbericht vor und nehmen dabei auch zur Situation der Krankenhausversorgung Stellung. Der Erfahrungsbericht wird im Internet veröffentlicht.
Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Krankenhäuser eines Bezirks für die Dauer von fünf Jahren – also eine Legislaturperiode – gewählt. Die Ämter werden öffentlich ausgeschrieben.
Weitere Informationen über die Tätigkeit und das Anforderungsprofil, sowie Informationen zur Bewerbung erhalten Interessierte bei der Planungs- und Koordinierungsstelle des Bezirksamtes Spandau von Berlin – Abteilung Soziales und Gesundheit - Planungs- und Koordinierungsstelle, Frau Klemm, SozGes PK 7, Galenstraße 14, 13597 Berlin, Tel.: 90279-4037, Fax: 90279-4075, E-Mail: e.klemm@ba-spandau.berlin.de
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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