Mehr Sicherheit für Kinder: Verkehrslenkung ordnet Tempo 30 Am Kiesteich an
Vor der Kita St. Markus auf der Straße Am Kiesteich müssen Autofahrer künftig die Geschwindigkeit drosseln. Die Verkehrslenkung Berlin will dort Tempo 30 anordnen.
Tempo 30 ist vor vielen Kitas bereits der Regelfall. Nicht so vor der Kita St. Markus, denn dort gilt bislang Tempo 50. Das wird sich jetzt ändern. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) will auf der Straße Am Kiesteich zwischen Falkenseer Chaussee und Im Spektefeld Tempo 30 anordnen und somit auch vor der Kita.
Das hat die Senatsverkehrsverwaltung dem Bezirksamt in einer schriftlichen Stellungnahme bestätigt. „Zur Querung der Fahrbahn sind keine Sicherungsmaßnahmen wie ein Fußgängerüberweg oder eine Lichtzeichenanlage vorhanden“, schreibt Staatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne). Zur Sicherheit der Kita-Kinder sei aufgrund der Änderung der Straßenverkehrsordnung diese Anordnung möglich und das nötige Anhörungs- und Anordnungsverfahren bereits eingeleitet. Die Regelung gilt zeitlich unbefristet, also nicht nur zu den Öffnungszeiten des Kindergartens.
"Im dritten Anlauf hat es endlich geklappt"
Diese Entscheidung begrüßt vor allem die SPD-Fraktion. Die hatte das Tempolimit vor der Kita nämlich schon vor etwa fünf Jahren in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gefordert und immer wieder darauf gedrungen. „Im dritten Anlauf hat es endlich geklappt. Die Verkehrslenkung ist unserer Forderung gefolgt“, sagt Jochen Liedtke (SPD), Vorsitzender des BVV-Verkehrsausschusses. Mit dem Tempolimit werde der Verkehr verlangsamt, der gesamte Straßenabschnitt somit für alle Verkehrsteilnehmer sicherer und insbesondere der Mündungsbereich der Straße Im Spektefeld entschärft. „Eltern, die ihre Kinder zu Fuß in die Kita bringen, haben es jetzt etwas leichter“, so Liedtke.
Vom Im Spektefeld bis zum Seegefelder Weg bleibt es auf der Straße Am Kiesteich indes bei Tempo 30. Die Bezirksverordneten hatten auf diesem Streckenabschnitt die Wiedereinführung von Tempo 50 gefordert, was die VLB aber ablehnt. Sie verweist auf eine gerichtliche Entscheidung, die das Land Berlin zum Schutz der Anwohner vor verkehrsbedingten Immissionen zur Geschwindigkeitsbegrenzung verpflichtet hatte. Daran ist auch die VLB gebunden.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.