Temporeduzierung auf Spandauer Straßen aufgrund von Straßenschäden

Auf nachfolgenden Spandauer Straßen ist eine Temporeduzierung aufgrund von Straßenschäden angeordnet:

1. "Alle unbefestigten Straßen in West-Staaken"

2. Selbitzer Straße (Nr. 75 bis Zingerleweg)

3. Niederneuendorfer Allee (Teufelsseekanal bis Abzweig Bürgerablage)

4. Seegefelder Weg (Hamburger Straße und Landesgrenze)

5. Seegefelder Weg (Finkenkruger Weg bis Hamburger Straße)

6. Gatower Straße (Nr. 241 bis zur Haveldüne)

7. Ritterfelddamm (Nr. 121 bis Waldallee)

8. Selbitzer Straße (Ritterfelddamm bis Katzwanger Steig)

Die vorgenannten Straßen teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 17.01.2017 auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 04.01.2017 mit.

Auf allen unbefestigten Straßen in West-Staaken gilt seit 2004 Tempo 30. Diese Straßen können nicht mehr saniert, sondern müssen grundhaft ausgebaut werden. Mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) wurden bzw. werden für die betroffenen Gebiete Regenentwässerungskonzepte erarbeitet. Ab 2017 beginnt im Rahmen der verfügbaren Investitionsmittel die Umsetzung der Entwässerungskonzepte und begleitend der Ausbau der Straßen. Vorbereitend ist in den vergangenen Jahren bereits notwendiger Grunderwerb erfolgt.

In der Selbitzer Straße (Nr. 75 bis Zingerleweg) ist seit 2006 Tempo 30 angeordnet. Die Fahrbahn der Selbitzer Straße ist nur teilweise im Eigentum Berlins, deshalb ist ein Grunderwerb notwendig und wegen fehlender Regenentwässerungsanlagen ein grundhafter Ausbau erforderlich.

Seit 2011 gilt in der Niederneuendorfer Allee (Teufelsseekanal bis Abzweig Bürgerablage) Tempo 30. Die Fahrbahn ist für das Verkehrsaufkommen viel zu schmal, Regenentwässerungsanlagen sind nicht vorhanden. Der Ausbau ist in der überbezirklichen Investitionsplanung enthalten. Wegen notwendiger erheblicher Eingriffe ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich.

Im Seegefelder Weg (Hamburger Straße und Landesgrenze) wurde in 2011 Tempo 30 angeordnet. Gegenwärtig werden die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen und der Ausbau ist ab 2020 in der Investitionsplanung enthalten. Auch hier ist Grunderwerb und der erstmalige Bau von Regenentwässerungsanlagen erforderlich.

Im Teilabschnitt Seegefelder Weg (Finkenkruger Weg bis Hamburger Straße) gilt Tempo 30 seit 2013. Der Beginn des Ausbaus ist für das Jahr 2017 geplant.

Seit 2015 gilt in der Gatower Straße (Nr. 241 bis zur Haveldüne Tempo 30. Eine Instandsetzung sollte 2016 erfolgen, konnte wegen fehlender verkehrsrechtlicher Anordnung aber noch nicht umgesetzt werden. Neuer Antrag wird 2017 erfolgen.

Im Ritterfelddamm (Nr. 121 bis Waldallee) müssen die Autofahrer seit 2016 mit Tempo 30 leben. Die Instandsetzung wird gegenwärtig vorbereitet. Dazu bedarf es umfangreicher Abstimmungen mit der BVG, der Fa. Alliander, der VLB und der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde.

Im Teiabschnitt Selbitzer Straße (Ritterfelddamm bis Katzwanger Steig) gilt Tempo 30 seit 2016. Die Instandsetzung wird gegenwärtig vorbereitet. Dazu bedarf es umfangreicher Abstimmungen mit der BVG, der Fa. Alliander, der VLB und der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde.

Autor:

Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld

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