Bauchschmerzen bei Bauvorhaben
Pankower BVV fordert Baustellenanbindung über die Hauptstraße oder Ausbau der Gartenstraße
Was darf an Gebäuden auf dem Grundstück Gartenstraße 32 entstehen? Und muss der gesamte Baustellenverkehr wirklich über das Pflaster der alten Gartenstraße abgewickelt werden? Das wollen die Verordneten vom Bezirksamt geklärt wissen.
Denn dieses Grundstück beschäftigt sie bereits seit geraumer Zeit. Zunächst war es die vorgesehene Bebauung, die ihnen Bauschmerzen bereitete. Der Bauherr bekam vom Bezirksamt zunächst eine Genehmigung für eine sehr massive Bebauung der Fläche zwischen Garten- und Hauptstraße. Verordnete, allen voran CDU-Fraktionschef Johannes Kraft, bezweifelten, dass das geplante Bauvorhaben sich in die ortsüblichen Bebauung der Umgebung einpasst.
Nach heftiger Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zog das Bezirksamt die erteilte Baugenehmigung zurück. Der Bauherr plante daraufhin sein Vorhaben neu. Im November stellte er einen neuen Bauantrag. Dieser wird seitdem im Amt geprüft. Nach Stand der Dinge sollen an der Gartenstraße nun ein Vorderhaus und zwei Gartenhäuser mit insgesamt 24 Wohnungen entstehen. Außerdem ist eine Tiefgarage mit 41 Stellplätzen geplant. Die Anzahl der Stellplätze führt bei den Verordneten fraktionsübergreifend zu Unverständnis. Müssen es so viele sein? Laut Baurecht habe der Investor aber die Möglichkeit, so viele Tiefgaragenplätze auf seinem Grundstück zu bauen, wie er möchte, heißt es aus dem Amt. Allerdings muss er ein Lärmgutachten beibringen, das belegt, dass die Umgebung durch den zu erwartenden Fahrzeugverkehr nicht zu sehr belastet wird.
Besonders kritisch sehen Verordnete aber, dass der gesamte Baustellenverkehr über die Gartenstraße abgewickelt werden soll. Sie wurde laut Johannes Kraft vor etwa 100 Jahren als Straße mit Kopfsteinpflaster ausgebaut. Kraft rechnete aus: Wenn so wie bisher geplant auch gebaut wird, müssten allein für den Erdaushub 530 Vierzigtonner über diese Gartenstraße fahren. „Ich habe Sorge, dass die Straße dann total kaputtgeht“, sagt er. Diese Sorge haben auch Anwohner der Gartenstraße wie Brigitte Beister und Ursula Lübcke.
Gemeinsam mit ihren Nachbarn engagieren sie sich dafür, dass der Baustellenverkehr komplett oder teilweise über die Hauptstraße abgewickelt wird. Diese sei gut ausgebaut. Die Anwohnerinnen befürchten nicht nur eine kaputte Straße, sondern auch zusätzliche Lärmbelastungen und Schäden an ihren Häusern. In der Straße gilt seit 2013 eine Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen. Allerdings dürfen Lieferfahrzeuge die Straße befahren, auch wenn sie schwerer sind.
Weil der aktuelle Bauantrag für das Grundstück noch nicht beschieden ist, schlägt Johannes Kraft zwei Alternativen vor. Zum einen könnte der Bauherr mit der Baugenehmigung die Auflage erhalten, die Gartenstraße auf seine Kosten auszubauen, wenn er sie für seinen Baustellenverkehr nutzen will. Oder er erhält die Auflage, den kompletten Baustellenverkehr über die gut ausgebaute Hauptstraße zu führen. Diese Empfehlungen gaben die Bezirksverordneten dem Bezirksamt mit auf den Weg.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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