Tempohomes reaktiviert
Quarantäne für Flüchtlinge auf der Elisabeth-Aue gesichert
Die Gemeinschaftsunterkunft an der Buchholzer Straße wurde reaktiviert. In diesen Tempohomes auf der Elisabeth-Aue werden Flüchtlinge untergebracht, die in Quarantäne bleiben müssen, teilt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit.
In der Corona-Krise befinden sich viele Berliner in häuslicher Quarantäne. Die Amtsärzte in den Gesundheitsämtern können die Quarantäne wegen eines positiven Corona-Testergebnisses anordnen oder es können auch Kontaktpersonen sein, die sich vorsorglich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Das alles kann auch auf Menschen zutreffen, die in den Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) leben.
Um sie von Mitbewohnern zu isolieren, entschied die Senatsverwaltung die im Sommer 2019 geschlossene Gemeinschaftsunterkunft an der Buchholzer Straße als Quarantäne-Einrichtung für etwa 300 Menschen aus anderen Unterkünften des LAF wieder in Betrieb zu nehmen. Das geschieht in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und dem Bezirksamt Pankow. Die gemeinnützige Gesellschaft für soziale und gesundheitliche Dienstleistung Albatros gewährleistet die medizinische und psychosoziale Betreuung der dort lebenden Menschen. Diese dürfen das Gelände der Unterkunft nicht verlassen.
„Als Bezirk unterstützen wir alle Bemühungen des Senats, die Ausbreitung des Coronavirus in Berlin in Grenzen zu halten“, sagt Bürgermeister Sören Benn (Die Linke). „Dazu gehört natürlich auch, geflüchtete Menschen, die sich mit dem Virus infiziert haben und noch in Gemeinschaftsunterkünften leben, räumlich von anderen Bewohnern zu trennen. Wenn dies durch die vorübergehende Wiederinbetriebnahme der leerstehenden Tempohomes an der Buchholzer Straße ermöglicht werden kann, so ist diese Maßnahme in unser aller Interesse.“
Die Unterkunft auf der Elisabeth-Aue ist für Menschen gedacht, die positiv getestet und für die vom Gesundheitsamt Quarantäne verhängt wurde. Die Maßnahme betrifft außerdem unmittelbare Kontaktpersonen der infizierten Person. Das Gesundheitsamt spricht in der Regel eine häusliche Quarantäne für die Dauer von 14 Tagen aus. Ob die Betroffenen die Unterkunft wieder verlassen können, klärt dann das Gesundheitsamt.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.