Tempohome kann genutzt werden
Französisch Buchholz. Das Land darf in der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge an der Buchholzer Straße Asylsuchende, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, zum Zweck der Quarantäne unterbringen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Wie berichtet hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dieses bereits geschlossene Tempohome Mitte April reaktiviert. Die Unterkunft dient nun als Quarantäne-Einrichtung für bis zu 300 Menschen aus anderen Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten. Damit soll gesichert werden, dass infizierte Bewohner von Flüchtlingsunterkünften Quarantäneauflagen auch wirklich einhalten können. Gegen die Nutzung als Quarantäne-Einrichtung hatte ein Bewohner eines Nachbargrundstücks um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht. Die Unterbringung infizierter Personen in der ehemaligen Gemeinschaftseinrichtung sei zu untersagen, da davon Gefahren für seine Gesundheit ausgingen. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Der Antragsteller habe unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten keinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch glaubhaft gemacht. Es erscheine unwahrscheinlich, dass von der Unterbringung infizierter Personen in der Gemeinschaftseinrichtung eine signifikante Gesundheitsgefahr für ihn ausgehen könne. Gegen diesen Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.