Bezirksamt sucht den Eigentümer
Wer ist für den Vienweg zuständig?

Am Vienweg wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, doch das hält manche Autofahrer nicht davon ab, die Straße mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren. Anwohner wollen Klarheit, wer für was in ihrer Straße zuständig ist. | Foto: Bernd Wähner
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  • Am Vienweg wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, doch das hält manche Autofahrer nicht davon ab, die Straße mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren. Anwohner wollen Klarheit, wer für was in ihrer Straße zuständig ist.
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An wen können sich die Anwohner des Vienwegs wenden, um für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung in ihrer Straße zu sorgen? Wem gehört die Straße überhaupt? Und wer ist für verkehrsbehördliche Anordnungen zuständig?

Diese Fragen stellt sich die Initiative zur Verkehrsberuhigung im Vienweg seit geraumer Zeit. Der Vienweg ist eine ruhige kleine Straße, aber schmaler als eine öffentliche Straße sein darf. Sie wurde als Privatstraße gebaut und vom Projektentwickler Pandion GmbH & Co Grundbesitz K“ teilweise als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Die Anwohner glaubten lange, hier dürfte man nur Schrittgeschwindigkeit fahren und nicht parken, damit Fußgänger sicher über die Straße laufen können, berichtet Anwohner Werner Behrendt. Daher wunderte man sich, dass gegen das verbreitete unerlaubte Parken in dieser Straße weder Ordnungsamt noch Polizei etwas unternahmen.

Das Straßen- und Grünflächenamt erklärte den Anwohner: Für Privatstraßen ist nicht das Bezirksamt zuständig, sondern der Privatbesitzer, eben die Pandion. Das Ordnungsamt reagierte auf Anfragen der Anwohner nicht, ließ aber die Schilder, die die Straße als verkehrsberuhigten Bereich auswiesen, im vergangenen Sommer abmontieren, so Werner Behrendt weiter. Nach Protesten von Eltern wurden sie wieder angebracht.

Unter anderem wegen der ungeklärten Sachverhalte die Straße betreffend gründete sich inzwischen die Initiative zur Verkehrsberuhigung des Vien- und Rupertwegs. Diese Initiative wandte sich mit ihrem Problem auch an die Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Die für Ordnung und öffentlichen Raum zuständige Stadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU) erklärte im August 2023 den Bezirk für zuständig, weil es sich bei dem Vienweg um eine „tatsächliche öffentliche Straße“ handele. Der Fall werde „von den zuständigen Stellen geprüft". Die Stadträtin kündigte auch „zeitnah einen Termin mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde und den Anwohnern“ an. Man freute sich im Vienweg, denn offenbar wollte der Bezirk tätig werden. Doch die Anwohner warteten monatelang vergeblich auf Begehung, Beschilderung oder Kontaktaufnahme, berichtet Werner Behrendt.

Anwohner der Privatstraße sind ratlos

Die Anwohner wandten sich erneut an die BVV-Fraktionen. Im Dezember gab es daraufhin einen BVV-Beschluss, der dem Bezirksamt verkehrsberuhigende Maßnahmen wie eine Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich, die Ausweisung von Parkflächen, Tempo 10 oder Bremsschwellen zur Prüfung empfohlen hatte. Im Februar kündigte das Ordnungsamt die erneute Demontage der blauen Schilder „Verkehrsberuhigter Bereich“ an. Zwar finde im Vienweg „tatsächlicher öffentlicher Verkehr statt“, hieß es, doch für Verkehrsrecht und -beruhigung sowie die Baulast sei der Privateigentümer zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde (nicht das Ordnungsamt) sei „rechtlich angehalten, verkehrsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer zu erlassen. Dieser muss die Rechte des Baulastträgers als Eigentümer erfüllen“. Ratlosigkeit im Vienweg.

Um endlich Klarheit zu erhalten, machte sich die Anwohnerinitiative selbst auf die Suche nach dem Eigentümer dieser Privatstraße. Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer war jedoch unauffindbar. Die Initiative wurde im Handelsregister fündig, musste aber feststellen, dass die Gesellschaft, die die Straße einst bauen ließ, seit 2015 aufgelöst und führungslos ist, berichtet Werner Behrendt. Deshalb gibt es gegenwärtig offenbar keinen handlungsfähigen Eigentümer der Privatstraße, auf den das Ordnungsamt verweist.

Bleibt es also so, dass im Vienweg ohne Rücksicht auf Fußgänger wild geparkt wird und immer wieder Autos mit 50 Stundenkilometer und mehr durchfahren? Und wer ist zuständig, wenn mal Reparaturen an der Straße vorzunehmen sind, weil sich Schlaglöcher gebildet haben? Auf Anfrage der Berliner Woche lässt Stadträtin Anders-Granitzki mitteilen: „Die Ermittlung der Eigentürmer ist weiterhin in Klärung. Auch die Klärung der geeigneten verkehrlichen Maßnahmen ist weiterhin in Arbeit. Verkehrliche Maßnahmen, welche nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurden, sondern vermutlich von einzelnen Eigentürmern ergriffen wurden, werden mit geeigneten Mitteln von uns beräumt.“ Die Anwohner sind weiterhin ratlos – und hoffen, dass es bis zur Klärung nicht zu Unfällen kommt.

Am Vienweg wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, doch das hält manche Autofahrer nicht davon ab, die Straße mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren. Anwohner wollen Klarheit, wer für was in ihrer Straße zuständig ist. | Foto: Bernd Wähner
Am Vienweg wird zwar darauf hingewiesen, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt und dass immer wieder Kinder die Straße überqueren: Doch das hält manche Autofahrer nicht davon ab, die Straße mit hoher Geschwindigkeit zu durchfahren. | Foto: Bernd Wähner
Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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