Auf zur Wahl! Ende März werden in Berlin die bezirklichen Seniorenvertretungen gewählt
Berlin. Vom 27. bis 31. März sind 900 000 Berliner ab 60 Jahren dazu aufgerufen, ihre Interessenvertreter zu wählen. Erstmals ist auch Briefwahl möglich. Doch was bringt’s? Die wichtigsten Fakten auf einen Blick.
Wer wird gewählt? In den zwölf Bezirken stehen 297 Kandidaten zur Wahl. Gewählt werden die Vorschlagslisten zur Berufung in die bezirkliche Seniorenvertretung. Das zuständige Mitglied des jeweiligen Bezirksamts beruft daraus laut Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) diejenigen Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben. Berufen werden im April je Bezirk maximal 17 Seniorenvertreter für fünf Jahre.
Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle Senioren mit Hauptwohnsitz im Land Berlin, die am 31. März 2017 das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Woher weiß man, wer zur Wahl steht? Die Berufungsvorschläge können seit 27. Januar auf Aushängen in den Bezirksämtern, aber auch in Kiezclubs und Seniorenheimen eingesehen werden. Sie stehen zudem je Bezirk auf www.ü60.berlin zum Download zur Verfügung.
Wie wird gewählt? Es gibt eine neue Fassung des BerlSenG mit Wirkung vom 4. August 2016. In jedem Bezirk kann nun an mindestens fünf statt vormals drei Wahlorten gewählt werden. Neu ist auch, dass erstmals alle Wahlberechtigten schriftlich über die Seniorenwahl informiert wurden. Zudem ist jetzt auch die Briefwahl möglich. Bis zum 12. März können die Unterlagen dafür noch beantragt werden, die bis zum 25. März eingegangen sein müssen. Eine wichtige Möglichkeit für berufstätige Senioren, denn die Wahlwoche ist eine ganz normale Arbeitswoche. Johanna Hambach, Vorsitzende der Landesseniorenvertretung Berlin und Seniorenvertreterin in Treptow-Köpenick, erwartet durch die Änderungen eine deutlich höhere Wahlbeteiligung. Die lag bei der Wahl 2006 bei 0,32 Prozent und 2011 bei 0,61 Prozent.
Warum wählen gehen? Sicherheit und Barrierefreiheit, eine gute Gesundheitsversorgung im Kiez, mehr Mobilität – die ehrenamtlichen Seniorenvertreter setzen sich für Themen rund um ein selbstbestimmtes Leben im Alter ein. Die Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen sind dabei Mitglied in den beiden anderen ehrenamtlichen Senioren-Gremien auf Landesebene, der Landesseniorenvertretung (LSV) und dem Landesseniorenbeirat (LSB). Der Landesseniorenbeirat berät das Abgeordnetenhaus und den Senat. Die Landesseniorenvertretung unterstützt die Arbeit der Seniorenvertretungen in den Bezirken. Die bezirklichen Vertreter bieten vor Ort Sprechstunden an und stehen im Austausch mit Politik und Verwaltung, die nach Änderung des Gesetzes eine Informationspflicht haben. In den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) haben sie zudem Rederecht. „Und unsere Stimme wird gehört“, weiß Johanna Hambach.
Wie viel kostet die Wahl? Durch das neue Wahlverfahren existieren noch keine Erfahrungswerte. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geht von 900.000 bis 1,7 Mio. Euro Gesamtkosten aus (Drucksache 17/17890 des Abgeordnetenhauses).
Warum wurde nicht zeitgleich mit den BVV-Wahlen gewählt? Die Gleichzeitigkeit der Wahlen war ein Wunsch der Seniorenvertretungen. Diesem Wunsch ist das Abgeordnetenhaus allerdings nicht gefolgt. Das lag vor allem daran, dass das neugefasste Seniorenmitwirkungsgesetz erst am 7. Juli 2016 beschlossen und zum 4. August wirksam wurde. Somit hätte die Zeit gar nicht mehr gereicht, die Wahl der Seniorenvertretungen bis zur BVV-Wahl am 18. September vorzubereiten. Außerdem soll durch unterschiedliche Wahltermine die Eigenständigkeit der Wahlen gewährleistet bleiben. „Nicht alle Wünsche werden wahr, aber die entscheidenden sind durchgekommen“, sagt dazu Johanna Hambach. sr
Autor:Stefanie Roloff aus Friedenau |
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