Gesetzesänderung für das Leerstandshaus?
Stadtentwicklungsstadtrat fordert mehr Befugnisse für Wohnungsaufsicht
Seit mehr als anderthalb Jahrzehnten steht der Altbau an der Ecke Odenwald- und Stubenrauchstraße leer und verkommt. Anwohner haben vor mehr als zwei Jahren eine Initiative dagegen. Die rund 20 Aktiven machen Druck auf das Bezirksamt.
Noch im Sommer meinte Stadtentwicklungsstadtrat Jörn Oltmann (Grüne), das Jugendstilhaus, das die Eigentümerin gemeinsam mit ihrer Mutter 1973 erworben hatte, sei dermaßen verrottet, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gar nicht mehr greife. Er wisse auch nicht, wer die geschätzt bis zu drei Millionen Euro für die Sanierung aufbringen soll. Jetzt ist er davon überzeugt, dass Änderungen im Wohnungsaufsichtsgesetz und in der Bauordnung den Zustand beenden und wieder 16 Wohnungen entstehen könnten.
„Es wäre hilfreich, wenn die Bauordnung oder das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Berlin eindeutig die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden verlangen und die Behörden zum Handeln ermächtigen würde“, fordert der Stadtrat. Das müsste auch für leerstehende und verwahrloste Häuser gelten.
Den Dezernenten stört zudem die „aufschiebende Wirkung“ im Wohnungsaufsichtsgesetz. Falle diese weg, habe ein Hauseigentümer keine Möglichkeit mehr, sich gegen gemachte Auflagen mit dem Einlegen von Widerspruch und mit Klagen zu wehren.
Stadtrat Oltmann fordert, zunächst einen Eigentümer auch mit Zwangsgeld zur Verantwortung zu ziehen, bevor das Modell der Treuhänderschaft greift, bei dem der Bezirk erhebliche finanzielle Mittel vorschießen müsste. Hier sieht Jörn Oltmann den Senat in der Pflicht. Er sollte einen „revolvierenden Sonderfonds“ einrichten, also einen Geldtopf, der wiederholt und mit wechselnden Beträgen in Anspruch genommen werden kann, und er sollte den Wohnungsaufsichtsämtern mehr Personal zur Verfügung stellen.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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