Voraussetzungen für Fußgängerzone Breslauer Platz erfüllen
Friedenau. Im Sommer vor zwei Jahren beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), den Breslauer Platz zur Fußgängerzone umzuwidmen und das dazugehörige Verfahren einzuleiten.
Mitte September 2015 setzte die BVV den damaligen Baustadtrat, den Ex-CDU-Politiker Daniel Krüger, unter Druck, die gefassten Beschlüsse zum Breslauer Platz „sofort umzusetzen“, was wiederum das Bezirksamt zwei Wochen später veranlasste, das Verfahren zur Teileinziehung der Lauterstraße nach dem Berliner Straßengesetz „unverzüglich einzuleiten“.
Nun soll die unendliche Geschichte um den Platz in Friedenau endlich zum Abschluss kommen und die Lauterstraße in die Fußgängerzone einbezogen werden. Allerdings, so sehen es der zuständige Verkehrsausschuss und das Rechtsamt der Bezirksverwaltung, müssen dafür noch einige Voraussetzungen erfüllt sein: eine Anlieferzone in der Niedstraße, eine Kurzparkzone in der Rheinstraße und eine Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung in der Spielstraße Lauterstraße.
Das Rechtsamt fordert darüber hinaus eine Begründung, warum die Erweiterung der Fußgängerzone auf die Lauterstraße besser als die eingerichtete Spielstraße sein soll. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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