Friedenau. Freunde der italienischen Kochkunst lieben es. Für das Restaurant in Friedenau regnet es Sterne im Internet. Weniger Freude haben die Nachbarn. Der Friedenauer Fall ist ein beredtes Beispiel für den Interessenkonflikt zwischen Gastwirten, Gästen und Anwohnern.
Über drei Sommer hinweg sei die Nachtruhe mehrfach gestört worden, klagt eine Anwohnerin. Das Lokal bewirtet Gäste auch draußen. Bei schmackhafter Kost steigt die Stimmung – und eben manchmal auch die Lautstärke. Die Nachbarn, darunter Kinder und behinderte Menschen, fühlen sich vom Lärm der Gäste belästigt. Häufig sei es bis nach Mitternacht laut, so eine Nachbarin. Die Polizei sei deswegen schon mehrmals vorgefahren.
Der Außendienst des Ordnungsamts habe gezielte Kontrollen des Lokals vorgenommen, sagt Ordnungsstadtrat Oliver Schworck (SPD). „Bei einigen Kontrollen wurden durchaus Verstöße festgestellt.“ Diese und Beschwerden von Nachbarn würden in die neue Sondernutzungsgenehmigung für den Gastwirt einfließen, kündigte Schworck an. Die Erlaubnis soll nur für ein Jahr und nicht wie üblich für drei Jahre gelten. Weitere Einschränkungen wollte die zuständige Straßenverkehrsbehörde prüfen: einen „Raucher-Point“, der offenbar belästigt, und weniger Tische vor dem Lokal. Eine Ausdehnung der Außenplätze kommt für Oliver Schworck schon jetzt nicht in Frage.
Einem kompletten Verbot der Außenbewirtschaftung, wie es die Nachbarn wünschen, erteilt der Ordnungsdezernent eine Absage. „Das wäre rechtlich nicht möglich.“ Die entsprechenden Gesetze räumen sowohl Anwohnern wie Gewerbetreibenden gewisse Ansprüche ein. Zudem sei eine Einschränkung der Bewirtschaftung bis 22 Uhr nur dann möglich, wenn Anwohner wegen ruhestörenden Lärms nach 22 Uhr bei der Polizei Anzeige erstatten, betonte Schworck. Sonst würden Gerichte entsprechende Bescheide wieder aufheben. „Wir mussten diese Erfahrung leider schon machen.“
Der Betreiber der italienischen Gaststätte war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. KEN
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