Änderungen für das Wohnbauprojekt Dolgenseestraße 8 wären noch möglich
Friedrichsfelde. Eine Anwohnerinitiative will Veränderungen an den Planungen für das Wohnbauprojekt in der Dolgenseestraße 8 erwirken. Sie besteht darauf, ihre Einwände im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt zu finden.
"Wir sind keine Architekten, wollen aber darauf hinweisen, was für uns als Anwohner akzeptabel wäre", sagt Heinrich Lehmann. Er ist Teil der Anwohnerinitiative, die das Wohnbauprojekt an der Dolgenseestraße 8 begleitet. Rund 690 Wohnungen und ein kleiner Nahversorgungsstandort sollen dort entstehen, wo heute noch das großdimensionierte Nahversorgungszentrum mit dem Dienstleistungswürfel aus DDR-Zeiten steht. Der Investor Klaus Off möchte hier rund 130 Millionen Euro investieren und zwei zehngeschossige Gebäude bauen. Seit Mai diesen Jahres läuft ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren.
Noch keine Baugenehmigung
Tatsächlich ist noch nichts entschieden und das Verfahren in vollem Gange, informierte der scheidende Stadtrat für Stadtentwicklung, Wilfried Nünthel (CDU) noch Mitte Dezember. Die Grundlage für eine Baugenehmigung sei also nicht geschaffen. "Gegenwärtig wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung ausgewertet", so Nünthel. Das Ergebnis dieser Auswertung wird der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anschließend wird diese Auswertung in einer öffentlichen Veranstaltung der breiten Bürgerschaft vorgestellt. "Ob es bei den 690 Wohneinheiten bleibt, lässt sich angesichts des noch nicht vorliegenden Abwägungsvorschlags nicht beantworten", so Nünthel.
Fest steht jedoch, dass die Anwohnerinitiative mit ihren Einwänden nicht alleine ist. Auch die Wohungsbaugenossenschaft Lichtenberg (WGLi) hat sich vor einigen Wochen in einem Schreiben an die Stadtplaner gewandt und bittet hierin darum, die Größe des Bauprojekts und auch die Folgen auf die Parkplatzsituation zu überdenken. Die Fraktion AfD vermutet sogar, im Rahmen der Planungen würden Bestimmungen "gesetzwidrig umgangen", wie der Fraktionsvorsitzende Dietmar Drewes in seiner Kleinen Anfrage deutlich macht. Tatsächlich können die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung laut Verordnung aber überschritten werden, heißt es in der entsprechenden Antwort des Bezirksamtes an Drewes. Voraussetzung für eine Überschreitung ist, dass unter anderen "die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt" und "öffentliche Belange nicht entgegenstehen". Die Überschreitung muss daher begründet werden – auch diese Begründung wird am Ende des Bebauungsplanverfahrens öffentlich ausgelegt und ist von jedem Bürger einzusehen.
Anwohner haben Bedenken
Schon am Anfang des Verfahrens hatten Anwohner in einer Versammlung ihre Bedenken gegenüber dem Projekt geäußert. Die umliegenden Zehngeschosser könnten verschattet, die Parkplatznot noch größer werden. Und sie bleiben auch jetzt dabei: "Wir begrüßen zwar, dass ein neues Wohnbauprojekt auch unsere Gegend aufwertet, wollen aber eine nachhaltige Lösung, die verträglich ist", sagt Gottfried Suchy, ein weiteres Mitglied der Initiative. Jetzt befürchtet die Initiative, dass ihre Lösungsvorschläge – nämlich das Wohnbauprojekt zu verkleinern – nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die Initiative hatte ihre Einwände schon im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in das Bebauungsplanverfahren eingebracht und befürchtet, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. KW
Autor:Karolina Wrobel aus Lichtenberg |
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