U-Bahnhof unter Denkmalschutz
Station Tierpark als einzige zu DDR-Zeiten unterirdisch gebaut
Der U-Bahnhof Tierpark ist jetzt in die Denkmalliste des Landes Berlin aufgenommen worden.
Die in den Jahren 1969 bis 1973 unter der künstlerischen Gesamtleitung von Werner Laux errichtete Station wird damit im Sinne des Berliner Denkmalschutzgesetzes als Baudenkmal eingestuft und geschützt. Ein Baudenkmal ist diesem Gesetz nach eine bauliche Anlage, deren Erhalt aufgrund der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und/oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Veränderungen am U-Bahnhof Tierpark dürfen nun ohne Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde nicht mehr vorgenommen werden.
Im Gutachten zur Neuaufnahme heißt es: „Der U-Bahnhof Tierpark ist der einzige in der DDR erbaute unterirdische U-Bahnhof … überhaupt. Zudem ist die Strecke der U5 zwischen Tierpark und Hönow die einzige U-Bahnstrecke, die zu DDR-Zeiten eröffnet wurde. Der U-Bahnhof verfügt über Kunst am Bau, die auf die besondere Funktion als Zubringer zum Tierpark verweist … Der Bahnhof ist mit seiner künstlerischen Ausstattung authentisch und weitgehend im bauzeitlichen Zustand überliefert.“
So befindet sich in einem der Ausgangstunnel zum Beispiel das Mosaik-Wandbild „Tierwelt“ von Dagmar Glaser-Lauermann, das 1973 eingeweiht wurde. Auftraggeber waren der Magistrat von Berlin und die Berliner Verkehrsbetriebe. Entstanden ist es in den Werkstätten Berlin-Lichtenberg.
Der Denkmalschutz für den U-Bahnhof Tierpark erstreckt sich auf die gesamte Anlage. Dazu gehören die Bahnsteighalle, die Verteilerhallen, Gänge und Aufgänge, der Eingangspavillon Südwest und die Stele am nordwestlichen Eingang.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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