Eine Fähre ist technisch machbar
Ufernutzung für Spreetunnel-Alternative hängt weiter von Privateigentümern ab
Weil der Spreetunnel zwischen Friedrichshagen und Köpenick nicht barrierefrei ist, wird seit Jahren über eine barrierefreie Spreeüberquerung an dieser Stelle diskutiert. Inzwischen liegt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor.
„Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der rein technischen Machbarkeit und der finanziellen Kosten eine Fähre und eine Brücke als gleichwertige Lösungen zu bewerten sind, eine barrierefreie Querung der Müggelspree zu ermöglichen“, teilte Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese nun auf Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (Bündnis 90/Grüne) mit. „Demgegenüber bestehen bei einer Nachrüstung des vorhandenen Tunnels mit einer Aufzugsanlage erhebliche Umsetzungs- und Kostenrisiken“, ergänzte er.
Die Nachrüstung des 1927 eröffneten Spreetunnels mit einem Aufzug ist außerdem aus Denkschmalschutzgründen unzulässig. Auch eine Brücke an dieser Stelle ist vom Tisch, denn diese hätte erhebliche Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild zur Folge. „Hintergrund ist, dass die Schiffbarkeit der Müggelspree nicht beeinträchtigt werden darf. Es müsste daher eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,5 Metern zwischen Unterkante des Überbaus und der Wasseroberfläche hergestellt werden“, erklärt Streese.
Auf beiden Uferseiten müssten deshalb massive Rampenanlagen errichtet werden, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Diese würden weit in das Gartendenkmal Müggelpark mit seinem alten Baumbestand hineinreichen. Zudem wären Zufahrtswege für Baufahrzeuge erforderlich. „Vor diesem Hintergrund hat sich in der Schlussbetrachtung die Fährlösung als vorteilhaft erwiesen“, so Streese. Er bestätigte, dass die Nutzung der Fähre kostenlos wäre. Eine Studie kam zu dem Ergebnis, dass als nördlicher Anlegeplatz nur der Parkplatz des Aldi-Markts neben der ehemaligen Brauerei Bürgerbräu möglich ist. Südlich kommt nur eine Stelle wenige Meter westlich vom Tunnelausgang infrage. Laut BVG ist der Bau der Steganlagen dort problemlos möglich. Es habe bereits erste Gespräche mit einem Ingenieurbüro gegeben. Allerdings gehören die benötigten Uferstreifen nicht dem Land Berlin, sondern Privateigentümern. Die BVG habe die Betroffenen daher für Verhandlungen angeschrieben. Eine abschließende Antwort stehe aber noch aus.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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