Störender Geldautomat soll weg
Bezirksamt reagiert auf Hinweise von Anwohnern
Ein Geldautomat beschäftigt das Bezirksamt. Der steht halb im Hauseingang, stört die Mieter und behindert im Notfall Rettungskräfte. Jetzt soll er schnellstens wieder weg.
Besagter Geldautomat steht vor dem Mietshaus an der Müggelstraße 22 und versperrt zur Hälfte den Hauseingang. Weshalb größere Rollstuhle, Kinderwagen oder Feuerwehrleute mit schwerem Gerät schwerlich durchkommen. Darüber haben sich die Anwohner beschwert, der RBB berichtete in seiner Abendschau darüber.
Das Bezirksamt hat reagiert und kündigt Konsequenzen an. „Meiner Meinung nach sollten Hauseigentümer keine 1000 Euro im Monat dazuverdienen, indem sie ihren Mietern den Hauseingang mit solchen Automaten verstellen“, kommentiert Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) das Ärgernis. „Das ist zuallererst auch eine Frage des Umgangs miteinander.“
Verhindern werden können solche störenden Geldautomaten laut Stadtrat allerdings nur, wenn bauordnungsrechtliche oder andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie etwa Brandschutzbestimmungen verletzt werden. Für Türen schreibe die Bauordnung Berlin eine Mindestmaßbreite von 0,9 Metern vor. „In städtebaulichen Erhaltungsgebieten besteht prinzipiell eine Handhabe gegen Aufbauten, die die städtebauliche Eigenart beeinträchtigen“, klärt Florian Schmidt über das Grundsätzliche auf. Die Müggelstraße 22 liege jedoch nicht in einem solchen Erhaltungsgebiet (Milieuschutz), und es bestehe dort auch kein Denkmalschutz.
Die Bauaufsicht ist diesem Fall nach Hinweisen der Mieter und dem Fernsehbericht aber nachgegangen. So hat es dem Stadtrat zufolge ein Gespräch mit der Feuerwehr gegeben und zwar über die Breite des verbleibenden Rettungswegs an der Haustür der Müggelstraße. Die Bauaufsicht hat vor Ort vermessen und die Ergebnisse der Feuerwehr übermittelt. Die kam dann zu dem Schluss, dass der Automat den ersten Rettungsweg „entgegen dem genehmigten Bestand beeinträchtigt und eine unerlaubte Brandlast darstellt“, informiert der Stadtrat. An den Eigentümer wurde darum ein Anhörungsschreiben verschickt und ihm eine Frist von einer Woche gesetzt, die Anfang September endet. „Nach Ablauf dieser Frist und genauer Prüfung der Rechtslage wird die Bauaufsicht weitere Schritte einleiten“, so Stadtrat Schmidt. In der Konsequenz könnte angeordnet werden, den Automaten zu beseitigen.
Damit ist das Thema für das Bezirksamt aber noch nicht vom Tisch. Der Stadtrat will den Vorgang zum Anlass nehmen, um das Thema „Aufstellen von Geldautomaten in Hauseingängen“ mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu besprechen. „Da immer wieder Automaten aufgestellt werden, die die Mieter beeinträchtigen, nach gültiger Bauordnung aber nicht versagt werden können, erscheint eine gesetzliche Neuregelung sinnvoll“, so Schmidt. Den Bezirken sollte das rechtliche Instrumentarium in die Hand gegeben werden, damit sie gegen diese vermehrt um sich greifende Praxis regulierend vorgehen könnten.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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