Kein Abrücken: Friedrichshain-Kreuzberg will trotz Urteil nicht auf Vorkaufsrecht verzichten

Das Vorkaufsrecht, also der Erwerb von Immobilien in einem Milieuschutzgebiet durch die öffentliche Hand, ist erneut in die Diskussion geraten.

Anlass dafür war ein Urteil des Berliner Landgerichts, das bereits im April gesprochen wurde. Seine schriftliche Begründung liegt inzwischen ebenso vor, wie die Ankündigung des Senats, dagegen Berufung einzulegen.

Die Richter sahen ein Anwenden des Vorkaufsrechts als nicht gerechtfertigt an, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, für das ein Bebauungsplan existiert. Nach ihrer Meinung seien dadurch bereits Ziel und Zweck definiert, wie die Gegend bebaut und genutzt werden soll. Konkret bezog sich die Entscheidung auf drei Objekte in Schöneberg.

Für Friedrichshain-Kreuzberg, das als Vorreiter in Sachen Vorkaufsrecht gilt, bedeutet das Urteil erst einmal kein Abrücken von der bisherigen Praxis. Das machte Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis 90/Grüne) inzwischen mehrfach deutlich. Unterstützt sieht er sich dabei durch die Ansicht und den Widerspruch der Landesebene.

Ebenso wie der Senat sei der Bezirk der Meinung, dass die Rechtsauffassung des Landgerichts unzutreffend sei, sagte Schmidt. Denn ein Bebauungsplan treffe in der Regel keine Aussagen zu sozialen Erhaltungszielen.

Ein Problem wäre das vor allem in Kreuzberg. Anders als ehemaligen Ostteil wurde in West-Berlin flächendeckend ein Baunutzungsplan eingeführt, der formaljuristisch als Bebauungsplan betrachtet wird. Das Urteil würde deshalb eine "gespaltene Stadt" bedeuten, so der Stadtrat. Er setzt darauf, dass das Kammergericht oder eine weitere Berufungsinstanz, zu einer anderen Meinung kommen. Deshalb sehe der Bezirk im Einklang mit der Landesregierung keinen Anlass, auf das Vorkaufsrecht zu verzichten.

Deren Rückendeckung wäre auch nötig, sollte sich der Spruch des Landgerichts doch bestätigen. Das würde wahrscheinlich hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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