Berlin bekommt Spaßbad-Ruine zurück
Land gewinnt Berufungsverfahren im Streit ums SEZ

Verfall statt Badespaß: Eine hoher Bauzaun versperrt die marode Fassade des SEZ, das seit 2001 geschlossen ist. | Foto: Ulrike Kiefert
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Das SEZ an der Landsberger Allee soll an das Land Berlin zurückgehen. Das hat das Kammergericht Berlin im Berufungsverfahren entschieden. Dem einstigen DDR-Spaßbad könnte damit der Abriss drohen, denn das Land will auf dem Areal Wohnungen bauen.

In Ost-Berlin beliebt, im Nachwende-Berlin vergammelt: Das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) an der Landsberger Allee hat seine spaßigen Zeiten schon lange hinter sich. 2001 wurde es dicht gemacht und sein Verkauf beschlossen. Dem Senat war der Unterhalt für die riesige Immobilie zu teuer. 2003 verkaufte er das marode Spaßbad dann an einen privaten Investor aus Leipzig – für einen symbolischen Euro.

"Gegen Zahlung von 1 Euro"

Für dieselbe Summe soll der das SEZ nun an das Land Berlin zurückverkaufen. Das entschied das Kammergericht Berlin im Berufungsverfahren. Laut Gericht wurde der Käufer „zur lastenfreien Eigentumsumschreibung auf die Beklagte, zur Löschung eingetragener Grundschulden, zur Herausgabe von Grundschuldbriefen an die Beklagte sowie zur Herausgabe des Grundstücks an die Beklagte Zug um Zug gegen Zahlung von 1 Euro“ verurteilt. Die Beklagte, also das Land Berlin, sei somit in der zweiten Instanz bis auf einen kleinen Teil erfolgreich. „Wir sind einen wichtigen Schritt weitergekommen“, kommentiert Barbro Dreher, Staatssekretärin der Senatsfinanzverwaltung, das noch nicht rechtskräftige Urteil. „Ich danke der Geschäftsführung der BIM und den Anwälten, die nicht lockergelassen haben, die Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen.“

Jahrelanger Rechtsstreit

Mit der Gerichtsentscheidung geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Senat und Betreiber vorerst zu Ende. Bereits 2018 hatte das Land Berlin versucht, das SEZ zurückzubekommen. Damals fiel das Urteil allerdings zuungunsten der öffentlichen Hand aus. Grund für die juristische Auseinandersetzung war, dass sich der Privatinvestor mit dem Kauf vertraglich verpflichtet hatte, das SEZ zu sanieren und neben Bowlingbahn, Sauna- und Fitnesscenter vor allem das Hallenbad weiterzubetreiben. Letzterem sei er jedoch nur in Form von einigen kleinen Wasserbassins nachgekommen, so der Vorwurf. Der Senat sah darin eine Vertragsverletzung und zog 2016 vor Gericht. In erster Instanz bekam der Betreiber Rainer Löhnitz zwei Jahre später vor dem Landgericht Berlin recht. Im Berufungsverfahren verurteilte das Kammergericht ihn nun jedoch zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Für Berlin sei das eine gute Nachricht, so Staatsekretärin Dreher weiter: „Der zunehmende Verfall des SEZ nähert sich damit dem Ende.“

Abriss und Wohnungsbau?

Die Rückgabe an das Land Berlin könnte aber auch bedeuten, dass das SEZ abgerissen wird. Denn für die Sanierung und den späteren Weiterbetrieb müsste der Senat viel Geld in die Hand nehmen. Zudem hat das Abgeordnetenhaus 2018 einen Bebauungsplan für das 5,6 Hektar große Areal beschlossen. Der schreibt den Bau neuer Wohnungen und einer Schule vor. Handeln kann der Senat jedoch erst mal nicht, denn laut Finanzverwaltung ist gegen den B-Plan ein weiterer Rechtsstreit des damaligen Käufers vor Gericht anhängig. Der kann zudem auch noch gegen das aktuelle Urteil im Berufungsverfahren Beschwerde einlegen.

Das SEZ war im März 1981 von DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker höchstpersönlich eröffnet worden. Mit Wellenbad, Drei-Meter-Sprungturm, Bowlinganlage, Eislauffläche, Sauna, Solarium und Gastronomie war es das einzige Spaßbad dieser Größe in der DDR. Gut 18 000 Besucher konnten sich im SEZ täglich vergnügen. Vor allem das Wellenbad zog viele große und kleine Gäste an.

Verfall statt Badespaß: Eine hoher Bauzaun versperrt die marode Fassade des SEZ, das seit 2001 geschlossen ist. | Foto: Ulrike Kiefert
Ob das SEZ für die Berliner je wieder öffnet, ist fraglich.  | Foto: Ulrike Kiefert
Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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