Vorkauf abgewendet
Friedrichshain. Mit dem Käufer der Immobilie Straßmannstraße 32 hat der Bezirk eine sogenannte Abwendungsvereinbarung abgeschlossen. Damit unterwirft sich der Eigentümer bestimmten Vorgaben, vor allem dem Verzicht, die bisherigen Mietwohnungen in Eigentumsobjekte umzuwandeln. Eine Abwendungsvereinbarung zu erzielen, ist im Normalfall Ziel des Bezirks, wenn er das Vorkaufsrecht für ein Gebäude in einem Milieuschutzgebet anmeldet. Nur wenn das nicht gelingt, soll es zum direkten Erwerb der öffentlichen Hand, beziehungsweise einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft kommen. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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