Widerspruch zurückgezogen
Vorkaufsrecht an der Karl-Marx-Allee ist rechtskräftig
Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hält seinen Einspruch gegen das Vorkaufsrecht des Bezirks für einen der Blöcke an der Karl-Marx-Allee nicht aufrecht.
Das teilte Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis90/Grüne) via Twitter mit. Wie mehrfach berichtet, konnte bei dieser Immobilie mit mehr als 80 Wohnungen das Vorkaufsrecht zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) ausgeübt werden, weil sie sich im Milieuschutzgebiet Weberwiese befindet.
Die Deutsche Wohnen hatte argumentiert, sie habe für dieses Objekt eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. Auf diese Weise akzeptiert ein neuer Eigentümer Vorgaben und Einschränkungen. Der Bezirk hat die Abwendungsvereinbarung in diesem Fall aber nicht akzeptiert. Weshalb die Deutsche Wohnen Widerspruch eingereicht hatte, der vor Gericht hätte entschieden werden müssen. Dazu kommt es jetzt nicht.
Unberührt davon sind aber mögliche weitere Auseinandersetzungen um den sogenannten "gestreckten Erwerb". Darunter zu verstehen sind die durch kurzfristigen Vorkauf der Mieter an die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag übertragenen mehr als 300 Wohnungen aus dem Immobiliendeal der Deutsche Wohnen an der Karl-Marx-Allee.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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