Weiter keine Räumung: Klage gegen Rigaer94 scheitert an fehlender Vollmacht

Die Sympathisanten der Rigaer 94 können bisher zufrieden sein. Bisher scheiterte eine Räumung, etwa des Lokals Kadterschmiede vor Gericht. | Foto: Thomas Frey
  • Die Sympathisanten der Rigaer 94 können bisher zufrieden sein. Bisher scheiterte eine Räumung, etwa des Lokals Kadterschmiede vor Gericht.
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Friedrichshain/Mitte. Das Berliner Landgericht hat am 2. Februar Räumungsklagen in zwei Verfahren gegen das linksautonome Hausprojekt in der Rigaer Straße 94 abgewiesen. Zumindest vorerst.

Beim einen ging es um die seit dem Polizeieinsatz vom Sommer 2016 bekannten Räume der "Kadterschmiede", die seit mehr als drei Jahren als Lokal und Werkstatt genutzt werden. Daran wird sich zunächst nichts ändern, denn der Richter erließ ein sogenanntes Versäumnisurteil.

Der Grund für diese Entscheidung: Der Anwalt des Eigentümers, der Lafone Investment Limited, konnte keine Vollmacht nachweisen, dass er in deren Namen den Prozess führe. Zudem habe die Lafone Investment Limited derzeit keinen Direktor. Das erklärte der Rechtsvertreter der Kadterschmiede, der dazu auch einen entsprechenden Schriftsatz vorlegte. Sein angegriffener Kollege auf der Gegenseite hielt es zunächst für empörend, dass ihm das Schreiben erst unmittelbar vor der Verhandlung zugestellt wurde. So habe er sich auf diese Attacke nicht vorbereiten können. Die späte Ankunft wurde vom Anwalt der Kadterschiede wiederum damit begründet, dass ein Mitarbeiter seiner Kanzlei die Unterlagen wohl versehentlich nicht gefaxt, sondern mit der Post verschickt habe.

Die fehlende Prozessvollmacht begründete der Eigentümeranwalt mit dem Einbruch in seine Kanzlei. Dabei sei auch dieses Dokument gestohlen worden. Wie berichtet sind Teile des dort entwendeten Materials inzwischen auf einer Website aufgetaucht.

Für das Gericht bedeutete das Fehlen einer solchen Bevollmächtigung aber rein rechtlich, dass ein Vertreter des Klägers eigentlich gar nicht anwesend war. Deshalb kam es zum Versäumnisurteil. Dagegen kann der betroffene Anwalt innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben und sich die entsprechende Vollmacht besorgen. Beides hat er gleich nach dem Richterspruch angekündigt. Wenn das passiert, gibt es in Sachen Kadterschmiede einen weiteren Termin, wahrscheinlich im Frühjahr.

Die fehlende Bevollmächtigung spielte auch bei der schon zuvor erfolgten Verhandlung eine Rolle, bei der es um eine Wohnung in der Rigaer 94 ging. Hier machte die Richterin aber auch unabhängig davon deutlich, dass das Räumungsersuchen der Eigentümer eher schlechte Karten habe, denn sie konnten bisher nicht nachweisen, wer die Wohnung besetzt habe. Und das bedeute, es gebe keine Person, der die Räumungsklage zugestellt werden könnte.

Die beiden Verhandlungen wurden von umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Vor und im Gerichtsgebäude an der Littenstraße patrouilierten zahlreiche Polizisten. Der Saal war zwar vor allem beim Verfahren gegen die Kadterschmiede gut gefüllt, ohne dass es einen riesigen Andrang gegeben hätte. Auch Störungen blieben aus. tf

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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