Nach dem Urteil
Was passiert jetzt mit der "Liebig34"?
Das Landgericht Berlin hat am 3. Juni der Räumungsklage des Eigentümers des Hauses Liebigstraße 34 durch Versäumnisurteil stattgegeben.
Das begründete sich wiederum daraus, dass der Rechtsanwalt des beklagten Vereins bei der Hauptverhandlung am 30. Januar einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt und danach nicht weiterverhandelt habe. Er sei damit im rechtlichen Sinne säumig gewesen. Die Anwälte des Eigentümers haben daraufhin ihre Forderung nach Herausgabe des Objekts erneuert.
Gegen das Urteil kann noch Einspruch erhoben werden. Es ist aber gleichzeitig vorläufig vollstreckbar.
Bei der Liebigstraße 34 handelt es sich um ein selbst erklärtes "anarcha-queer-feministisches Hausprojekt". Das Gebäude steht, ähnlich wie die benachbarte Adresse Rigaer Straße 94, immer wieder im Zusammenhang mit Gewaltattacken, nicht zuletzt auf Polizisten, im Fokus. Der Mietvertrag war Ende 2018 ausgelaufen, ein Auszug aber nicht erfolgt.
Die Klage richtete sich gegen den Verein Raduga. Der wäre aber gar nicht mehr im Haus, behauptete die "Liebig34" in einer Erklärung. Im Besitz der Räume sei jetzt der Verein Mittendrin. Gegen den liege aber keine Klage vor.
Zeitgleich mit der Urteilsverkündung veranstalteten die Aktivistinnen eine Kundgebung vor dem Gebäude, einschließlich einer Art Theaterperformance.
Am Abend zuvor war es, laut Polizei, "zu mehreren spontanen Aktionen" in Friedrichshain gekommen. Zwischen 18.30 und 20.30 Uhr hätten sich bis zu 300 Personen im Südkiez versammelt, um von insgesamt acht verschiedenen Stellen aus einen Aufzug zu formieren. Das sei von den Einsatzkräften verhindert worden, nachdem sich kein Verantwortlicher zu erkennen gegeben habe. Bei Abdrängen einer größeren Personengruppe in der Jungstraße wären zwei Polizisten verletzt worden. Ein weiterer wurde beim Überprüfen einer Person an der Ecke Grünberger- und Gabriel-Max-Straße attackiert. In der Seume- und Simon-Dach-Straße hätten Unbekannte Feuerwerkskörper auf Dächern gezündet. An der Ecke Scharnweber- und Colbestraße sowie Jungstraße mussten Gegenstände von der Fahrbahn entfernt werden.
Das Wort Festnahme fehlte im Polizeibericht. Allerdings wurden rund 200 Personenüberprüfungen und 15 Strafermittlungsverfahren erwähnt. Dadurch sowie durch die Präsenz von 580 Einsatzkräften wären weitere Aktionen unterbunden worden.
Nach dem Urteil zur Liebigstraße 34 könnte der Eigentümer einen Räumungstitel beantragen. Der müsste dann von einem Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden. Wahrscheinlich ebenfalls mit Polizeischutz.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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