Das Problem bleibt: Hauptmann-Schule wird jetzt ein Fall für die Zivilgerichte
Kreuzberg. Bei den Auseinandersetzungen um die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule hat sich der Bezirk auch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Abfuhr geholt.
Es hat den Spruch des Verwaltungsgerichts Berlin vom Mai bestätigt und eine Räumung für seinen Bereich ausgeschlossen. Heraus geklagt werden könnten die Bewohner höchstens durch ein Zivilgerichtsverfahren.
Auch das OVG vertrat die Ansicht, dass es sich bei der Hauptmann-Schule nicht um ein Bestandsgebäude handle. Zudem entspreche der Status der dortigen Nutzer nicht unbedingt denen „normaler“ Besetzer. Denn sie seien mit Hausausweisen ausgestattet worden und es hat mit ihnen im Sommer 2014 vertragliche Abmachungen gegeben. Deshalb gingen die Verwaltungsgerichte von einer Art Mieter und Vermieter-Verhältnis aus. Probleme in diesem Bereich fallen aber unter das Zivilrecht.
Der Bezirk will jetzt den Weg der Zivilklagen gehen. Aber das kann dauern. Bis dahin belastet die ehemalige Schule weiter den Haushalt. Monatlich müssen mehr als 100 000 Euro aufgewendet werden. Im Doppeletat für 2016/17 ist dafür keine Vorsorge getroffen worden, was Vertreter von SPD und CDU bereits bei der Haushaltsdebatte kritisierten.
Noch mehr gehen die Sozialdemokraten mit dem bisherigen Vorgehen ins Gericht. Mit dem OVG-Urteil bestätige sich erneut, „dass das grüne Bezirksamt in der Sache nicht nur stümperhaft, sondern auch schlicht rechtswidrig handelt“, erklärte ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender John Dahl. Die SPD habe in der Vergangenheit mehrfach Zweifel an der Vorgehensweise geäußert und angeregt auch zivilrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. „Doch die verantwortlichen Grünen-Stadträte verhielten sich beratungsresistent.“
Bezirksamtssprecher Sascha Langenbach weist die Vorwürfe zurück. „Dabei wird vergessen, dass nicht wir, sondern die Bewohner geklagt haben und der Fall beim Verwaltungsgericht gelandet ist.“ Parallel dazu auch noch zivilrechtlich vorzugehen, wäre „zu viel Flammenwerfer“ gewesen. Zumal dann nicht hätte ausgeschlossen werden können, dass sich die Verfahren konterkariert hätten. tf
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