Ein Geschenk zum Fest: Bezirk will zum ersten Mal sein Vorkaufsrecht auszuüben
Friedrichshain-Kreuzberg. Schon vor Weihnachten sorgte der Bezirk für eine Bescherung. Von ihr profitieren könnten die Mieter in der Wrangelstraße 66.
Ihr Wohngebäude soll einem bisher privaten Eigentümer abgekauft und für die öffentliche Hand gesichert werden. Sicherer wäre damit auch der Verbleib der Bewohner.
Ein solches Vorkaufsrecht kann in Milieuschutzgebieten ausgeübt werden, zu denen auch die Wrangelstraße gehört. So sollen Spekulationen verhindert werden. Diese Möglichkeit wurde aber in Berlin bisher nur selten angewandt, in Friedrichshain-Kreuzberg passiert das jetzt zum ersten Mal.
Zunächst sind einige Hürden zu überwinden. Der Bezirk hat nicht das Geld für den Kauf. Der soll von der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag getätigt werden. Die ist dazu bereit, will aber nicht den laut Verkehrswertgutachten ermittelten Preis von 3,7 Millionen Euro bezahlen, sondern eine Million weniger.
Daran schien das Projekt schließlich doch noch zu scheitern. In letzter Minute fand sich dann eine Stiftung, die anscheinend die fehlende Million beisteuern und in einem Kooperationsmodell mit der Gewobag das Gebäude übernehmen will. Völlig sicher war diese Konstruktion noch nicht, als der Bezirk kurz vor dem Ende der vorgesehenen Frist sein Vorkaufsrecht anmeldete.
Dass die Wrangelstraße 66 zum Vorreiter für dieses Vorgehen wird, ist nicht zuletzt dem Engagement der Bewohner zu verdanken. Sie hatten im Juli erfahren, dass ihr Haus verkauft wird. Und zwar an eine Gesellschaft, bei der auch der bisherige Eigentümer anscheinend eine Rolle spielt. Den Mietern wurden zwar ihre Wohnungen zum Erwerb angeboten. Aber so wie es aussieht zu schlechteren Konditionen.
Der neue Besitzer hätte das Vorkaufsrecht abwehren können, wenn er eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterschrieben hätte, sagt Baustadtrat Hans Panhoff (Bündnis90/Grüne). Sie hätte ihn zum Einhalten der Milieuschutzvorgaben verpflichtet, dazu gehört auch der Verzicht auf das Umwandeln von Miet- in Eigentumswohnungen.
Die Vereinbarung kam aber nicht zustande und wahrscheinlich wird die Wrangelstraße 66 jetzt auch ein Fall für die Gerichte. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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