Kosten für Daumenschrauben
Ringen um ein geplantes Schulgrundstück
Eigentlich hat die Linkspartei wenig gegen mögliche Enteignungen. Auch nicht im Fall des Grundstücks an der Lange Straße, wo der Bau einer Schule vorgesehen ist.
Trotzdem wurde die Vorlage des Bezirksamts für einen Bebauungsplan auf dieser Fläche im Haushaltsausschuss auf Antrag der Linken vertagt. Ähnlich wie bei den Vertretern von CDU und FDP wären Fragen zu möglichen Kosten eines solchen Verfahrens nicht beantwortet worden, erklärte die Fraktionsvorsitzende Katja Jösting. Deshalb entfalle erst einmal die Zustimmung. Im Stadtplanungsausschuss war die Vorlage noch mit knapper Mehrheit angenommen worden.
Der Eigentümer plant auf dem Areal Wohn- und Bürogebäude. Im November 2019 stellte der Bezirk die Fläche unter Gemeinbedarf (wir berichteten) zwecks Sicherung als Standort für eine Gemeinschaftsschule. Begründung: Es handle sich hier um das einzige dafür noch geeignete Areal in dieser Gegend. An künftigen Schulplätzen fehle es aber, gerade in Friedrichshain.
Der Vorstoß sorgte erst einmal für ein Patt. Der Investor kann zunächst seine Pläne nicht verwirklichen, durch Klagen aber ebenso den Schulbau verzögern. Deshalb kam es zu Gesprächen, auch mit der Senatsbildungsverwaltung. Dabei scheint der Eigentümer Entgegenkommen signalisiert zu haben, nach aktuellem Stand wohl für das Errichten einer zweizügigen Schule. Diese Verhandlungen und ihr Ergebnis seien der bessere Weg zum Ziel, fand der SPD-Fraktionsvorsitzende Sebastian Forck. Deshalb sollte die Bebauungsplanvorlage zurückgezogen werden. Ähnlich sahen das auch CDU und FDP.
Die Grünen plädierten dafür, die Daumenschraube aufrechtzuerhalten. Es müsse nicht zu einer Enteignung kommen, meinte ihre Fraktionschefin Annika Gerold. Aber ohne dieses Druckmittel gebe der Bezirk Einfluss aus der Hand.
Zu welchem Preis, war das Thema der Linken. Etwa für anfallende Planungskosten. Welche Zahlen sie dafür zur Kenntnis geben solle, erschließe sich ihr noch nicht, erklärte Finanzstadträtin Clara Herrmann (Bündnis 90/Grüne). Grundsätzlich so ziemlich alle in verschiedenen Szenarien, war die Antwort: Wie viel Gerichtsverfahren kosten könnten. Was nach einer Enteignung bezahlt werden müsste. Welcher Schadensersatz fällig werde, wenn die Richter sie ablehnen sollten. Den Preis für einen wie auch immer gearteten Kompromiss.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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