Schlagabtausch zum Vorkaufsrecht: BVV im Wahlkampfmodus
Friedrichshain-Kreuzberg. Der Ton im Bezirksparlament ist schon seit einiger Zeit rau. Das hat natürlich mit den näher rückenden Berliner Wahlen am 18. September zu tun. Und Anlässe für einen Schlagabtausch lassen sich immer finden.
Bei der Sitzung am 27. Januar bildete vor allem eine Große Anfrage der SPD die Vorlage für die folgende Auseinandersetzung. Dabei ging es vordergründig um die bisher im Bezirk ausgewiesenen Milieu- oder Erhaltungssatzgebiete. Aber schon in seiner Eingangsrede machte deren Bezirksverordneter John Dahl deutlich, worauf die Fragen eigentlich abzielten: In Erhaltungssatzungsgebieten existiert auch ein Vorkaufsrecht der Kommune, wenn dort ein Haus zum Verkauf ansteht. Diese Möglichkeit soll Bewohner ebenfalls vor hohen Mietsteigerungen und Verdrängung schützen.
Ende 2015 hat der Bezirk das Vorkaufsrecht bei der Immobilie Wrangelstraße 66 zum ersten Mal angewendet (wir berichteten). Da er selbst das Geld nicht hat, soll der Erwerb von der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag sowie der Stiftung Umverteilen getätigt werden.
Das Vorgehen findet auch den Beifall von John Dahl und seinen Genossen. Sie kritisieren aber, dass der Rückkauf erst jetzt ausprobiert werde. Schon vor der Wrangelstraße 66 hätte es sicher die eine oder andere Option in dieser Richtung gegeben. Aber das sei "typisch für die Politik der Grünen" und des von ihrer Partei gestellten Baustadtrats Hans Panhoff. Verwiesen werde dort zwar gerne auf den Senat, aber wenn die Gelegenheit zum eigenen Handeln gegeben sei, passiere meist wenig.
Die Grünen auf der Palme
Einmal in Fahrt, unterstellte Dahl der Bündnispartei auch gleich noch, ihr würde die Verdrängung mancher angestammter Bewohner am meisten nützen. Deshalb sei ihre Politik "nur ein Lippenbekenntnis".
Spätestens nach diesen Aussagen waren die Grünen auf der Palme. Das sei "das Unverschämteste, was er bisher hier gehört habe", erklärte ihr Bezirksverordneter Andreas Weeger. Der direkt attackierte Hans Panhoff verwies darauf, dass es Stadträten oder Initiativen seiner Partei zu verdanken sei, wenn in den Bezirken mit dem Vorkaufsrecht hantiert werde. Sie stießen dabei aber auf viele Hindernisse, für die wiederum die Landesregierung verantwortlich sei.
So könnten Wohnungsbaugesellschaften bisher nur einen Rückkauf nach dem Verkehrswert abwickeln. Die wirkliche Kaufsumme läge aber meist höher. Auch bei der Wrangelstraße 66 habe er deshalb erst nach dem Einstieg der Stiftung Umverteilen angekündigt werden können. So lange der Senat das nicht ändere, bleibe das Vorkaufsrecht ein zahnloser Tiger. Es hat aber anscheinend genug Biss für ein sattes Wahlkampfgeplänkel. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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