Was macht eigentlich die BVV? Rechte und Aufgaben des Bezirksparlaments
Friedrichshain-Kreuzberg. Bei der Wahl am 18. September wird über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses sowie der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) entschieden. Letztere sind für die Politik auf kommunaler Ebene zuständig.
Rechtliche Vorgaben: Die BVV hat weniger Rechte als der Bundestag oder das Berliner Landesparlament, denn sie ist genau genommen ein Teil der Verwaltung. Gleiches gilt auch für das Bezirksamt. Dessen ungeachtet kann sich auch ein Bezirksparlament eigene Spielräume verschaffen. Gerade in Friedrichshain-Kreuzberg wird das gerne praktiziert.
Zusammensetzung: Normalerweise hat eine BVV 55 Mitglieder. In Friedrichshain-Kreuzberg waren es in den vergangenen fünf Jahren nur 51, weil die Piraten nach der Wahl 2011 nicht alle Mandate besetzen konnten. Statt mit neun waren sie nur mit zunächst fünf Bezirksverordneten vertreten. Die größte BVV-Fraktion stellten bisher die Grünen mit 22 Mitgliedern. 13 waren es bei der SPD, sieben bei den Linken, vier Mitglieder hatte die CDU-Fraktion.
Bürgermeisterwahl: Eine der wichtigsten Aufgaben der BVV ist zu Beginn einer neuen Legislaturperiode die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin. Hier gilt die Mehrheitsentscheidung. Der Bewerber muss auch nicht zwingend aus der stärksten Fraktion kommen. In Friedrichshain-Kreuzberg war das aber zuletzt der Fall. Hingegen werden die Posten der Stadträte im Bezirksamt nach Fraktionsstärke vergeben. Für einen Sitz in der Bezirksregierung braucht eine Partei ungefähr 15 Prozent der Stimmen. Das Bezirksamt besteht aus der Bürgermeisterin und vier Stadträten. Drei von ihnen kamen bisher von den Grünen, je einer von SPD und Linken. Die vorgeschlagenen Stadträte werden normalerweise mit Mehrheit bestätigt. Allerdings kann die BVV einen Kandidaten auch ablehnen.
Das Verteilen der Posten nach Proporz verhindert ein wirkliches Wechselspiel zwischen Regierung und Opposition. Auch das ist ein Konstrukt der sogenannten zweistufigen Berliner Verwaltung.
Anregung und Kontrolle: Die Königsdisziplin des Bezirksparlaments ist die Verabschiedung des Haushalts. Zwar gibt es das Geld für den Etat vom Senat und ein Großteil der Summe ist bereits für Pflichtaufgaben wie etwa Sozialleistungen vergeben, aber über mehrere Millionen Euro kann der Bezirk frei verfügen und damit einige Akzente setzen. Mehr Radwege, zusätzliche Mittel für Familienzentren oder für die Grünpflege – das sind nur einige Beispiele, über die dann heftig gestritten wird.
Darüber hinaus soll die BVV vor allem das Bezirksamt kontrollieren. Nachfragen, wie es zu dieser oder jener Entscheidung kam, gehören ebenso dazu wie Hinweise auf konkrete Missstände oder Anregungen zu Verwaltungshandeln, wie das amtssprachlich heißt. Also Anträge, die eine Ampel an der Straße x oder mehr Geld für den Jugendclub y verlangen. Das Bezirksamt muss sich dann damit beschäftigen und erklären, wie es tätig wird oder warum nicht.
Die Ausschüsse: Ein Großteil der BVV-Arbeit findet in den Ausschüssen statt. Sie gibt es zu verschiedenen Politikfeldern wie etwa Haushalt, Stadtplanung, Wirtschaft, Kultur, Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr, Schule oder Sport. Dort landen zunächst die meisten Anträge, die in das Bezirksparlament eingebracht werden, und es wird häufig bereits an dieser Stelle darüber entschieden.
Bürgerbeteiligung: Die Bevölkerung hat mehrere Möglichkeiten, sich direkt an das Bezirksparlament zu wenden. Zum einen können Anliegen an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden eingereicht werden. Sie werden dort in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Dazu gibt es die öffentliche und mündliche Einwohneranfrage in der BVV-Sitzung. Zu dem jeweiligen Problem muss sich danach das zuständige Bezirksamtsmitglied äußern.
Außerdem haben Bewohner und Interessenvertreter in Friedrichshain-Kreuzberg, anders als in den meisten Berliner Kommunalparlamenten, auch Rederecht in den Ausschüssen.
Noch einen Schritt weiter geht der Einwohnerantrag. Kommen zu einem Thema 1000 Unterschriften zusammen, ist die BVV aufgefordert, sich damit zu beschäftigen und zu positionieren. Das heißt, es gibt darüber eine Debatte und eine Abstimmung.
Und schließlich sind auch auf kommunaler Ebene Bürgerbegehren und Bürgerentscheide möglich. Dafür braucht es zunächst die Unterschriften von drei Prozent der Wahlberechtigten. Das Begehren landet dann ebenfalls in der BVV. Sie kann den Forderungen der Bürger zustimmen oder auf einen Konsens hinarbeiten. Gelingt das nicht, kommt es zu einem Bürgerentscheid, über den alle Wahlberechtigten im Bezirk abstimmen können.
Besondere Bühne: In Friedrichshain-Kreuzberg sind die Sitzungen des Bezirksparlaments selten langweilig. Dafür sorgt bereits die Protestkultur in diesem Bezirk. Die macht sich häufig auch auf den Zuschauerrängen bemerkbar. Und wer sich dort als Streiter für die Interessen des Gemeinwohls oder manchmal auch für seine eigenen Vorteile bemerkbar macht, findet meist eine Partei, die ihn dabei unterstützt.
Honorar: Die Arbeit der Bezirksverordneten ist ehrenamtlich. Im Normalfall erhält ein Mitglied rund 500 Euro im Monat. Etwas besser gestellt sind Fraktions- und Ausschussvorsitzende oder der BVV-Vorstand. Reich kann damit niemand werden.
Natürlich gibt es unter den Mitgliedern einige, die hier den ersten Schritt für eine weitere politische Karriere sehen. Andere agieren vor allem als Parteisoldaten. Den meisten gemein ist ein gewisser Idealismus – und viel Sitzfleisch. Denn manche BVV- oder Ausschusssitzungen dauern oft drei oder vier Stunden. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.