Bezirk rudert in Sachen religiöse Feste zurück

Friedrichshain-Kreuzberg. Ein Weihnachtsmarkt darf in Friedrichshain-Kreuzberg künftig wohl wieder Weihnachtsmarkt heißen. Und auch ein Fest im nächsten Jahr zum Ende des Ramadans wird wahrscheinlich unter dieser Bezeichnung stattfinden können.

Zumindest kann man so die jetzt erfolgte Klarstellung von Bürgermeisterin Monika Herrmann (B 90/Grüne) lesen. Sie reagierte damit auf den Ärger über das Genehmigungsverfahren für religiöse Feste im Bezirk.Vor allem der CDU-Bezirksverordnete Timur Husein übte daran heftige Kritik. Er bezog sich darauf, dass das Ramadanfest Anfang August auf dem Mehringplatz nur unter der Bezeichnung Sommerfest erlaubt wurde. Ähnliches sei dort im vergangenen Jahr mit dem Weihnachtsmarkt passiert. Der musste zum Winterfest umbenannt werden. Für Husein bedeutet dieses Vorgehen eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Und er wollte wissen, auf welcher rechtlichen Basis dieses Vorgehen passiert.

Stadtrat Dr. Peter Beckers (SPD), zuständig für das Ordnungsamt, verwies zunächst auf einen Präzendenzfall aus dem Jahr 2007. Damals sei ein Ramadanfest über 30 Tage beantragt worden. Das hätte schon wegen dieser Größenordnung nicht genehmigt werden können.

Außerdem sollten Veranstaltungen im öffentlichen Raum einen konkreten Kiezbezug haben und niemanden ausschließen. Ohnehin habe der Bezirk das Problem, dass er jedes Jahr mit ungefähr 150 Festwünschen konfrontiert werde, die kaum noch unterzubringen seien. Das gelte erst recht, wenn auch noch allen religiösen Glaubensgemeinschaften Straßenland für eine Feier zur Verfügung gestellt werden müsste. Und speziell beim Weihnachtsmarkt hat Beckers "Zweifel, dass der noch etwas mit Religionsausübung zu tun hat". Vielmehr handle es sich dabei um eine kommerzielle Veranstaltung.

Etwas anders klingt das jetzt in der Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 3. September. Dort wird zunächst zwar betont, dass in Friedrichshain-Kreuzberg keine Feste wegen ihres religiösen Charakters untersagt oder benachteiligt werden. Allerdings räumt sie dann ein, dass die zuständige Abteilung offenbar in einzelnen Fällen irrtümlich auf die Entscheidung des Bezirksamtes aus dem Jahr 2007 verwiesen und mitgeteilt habe, Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften könnten nicht genehmigt werden. "Das entspricht weder der Beschlusslage, noch wäre eine solche Handhabung rechtmäßig", heißt es dazu klipp und klar. Ausdrücklich bedauert Monika Herrmann, "wenn durch ein solches Missverständnis Gefühle von Menschen verletzt worden sind."

Mit ihrem Vorstoß scheint die Bürgermeisterin dem ohnehin vorhandenen Vorwurf einer eher religionskritischen Haltung im Bezirk entgegentreten zu wollen. Der hatte sich vor kurzem bereits an den Regularien für die Auszeichnung mit der Bezirksmedaille entzündet. Im Februar beschloss eine Mehrheit der BVV auf Antrag der Piraten, bei der Ausschreibung ein explizit religiöses Engagement eines Bewerbers nicht mehr zu berücksichtigen.

Mitglieder von Glaubensgemeinschaften können selbstverständlich weiter mit der Bezirksmedaille gewürdigt werden, hieß es zur Begründung. Allerdings muss sich ihr Einsatz auf einen anderen Bereich, etwa Soziales, Jugendarbeit, Kultur oder Sport beziehen. Für die CDU ebenso wie für die evangelische Kirche bedeutet der Beschluss dagegen, dass Menschen mit religiösem Hintergrund benachteiligt werden oder sogar völlig ausgeschlossen sind.

Thomas Frey / tf
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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