Gericht verhandelt über bisherige Drei-Prozent-Hürde
Das Berliner Verfassungsgericht verhandelt seit dem 13. Februar über eine Klage der Tierschutzpartei. Sie hatte bei den BVV-Wahlen 2011 in Tempelhof-Schöneberg 1,9 Prozent erreicht und war somit an der Drei-Prozent-Hürde gescheitert. Das verstoße gegen die Chancengleichheit, meinen die Tierschützer. Kleine Parteien seien dadurch benachteiligt.Manches spricht dafür, dass die Richter das ähnlich sehen. Denn Berlin ist mittlerweile das einzige Bundesland, das auf kommunaler, hier Bezirksebene, noch eine Sperrklausel hat. Zuletzt hat das Verfassungsgericht in Hamburg im Januar die Drei-Prozent-Grenze für die Stadtteilvertretungen aufgehoben.
Dazu kommt, dass die Bezirksparlamente kein eigenes Gesetzgebungsorgan sondern ein Teil der Berliner Verwaltung sind. Es gibt dort auch keine eindeutige Frontstellung zwischen Regierung und Opposition. Das Bezirksamt setzt sich anhand der Stärke der einzelnen Parteien zusammen.
Für den Weiterbestand der Sperrklausel könnte allerdings sprechen, dass sie bisher sogar in der Berliner Verfassung festgeschrieben ist. Bis 1997 galt für den Einzug eine BVV, analog den Bestimmungen für das Abgeordnetenhaus und den Bundestag, sogar eine Hürde von fünf Prozent.
Kippen die Richter das Mindestquorum, hätte künftig in Friedrichshain-Kreuzberg eine Partei oder ein Einzelbewerber bereits mit einem Stimmenanteil von etwa 1,8 Prozent einen Sitz im Bezirksparlament sicher.
Und wäre diese Hürde bereits vor der Wahl 2011 gefallen, säße jetzt neben den Grünen, der SPD, den Piraten, den Linken und der CDU auch "Die Partei" des Satire-Journalisten Christoph Sonneborn in der BVV. Sie erhielt damals in Friedrichshain-Kreuzberg 2,8 Prozent. Das Urteil des Verfassungsgerichts wird im Mai erwartet.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
Kommentare