Hoffnung für Baugeplagte
Friedrichshain.Kürzlich berichteten wir über die Probleme zahlreicher Gastronomen in der Neuen Bahnhofstraße auf Grund der Baustelle vor ihrer Haustür. Die Nachfrage der Berliner Woche bei der Wirtschaftsförderung, ob die Gewerbetreibenden wegen dieser Einschränkung Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben, wurde dort zunächst verneint. Diese Möglichkeit gebe es nur für Betroffene von privaten Baustellen, aber nicht solchen der öffentlichen Hand, lautete die ursprüngliche Antwort, die wir auch so zitiert haben. Jetzt hat das Amt diese Aussage revidiert. Es ist genau umgekehrt. Wer Leidtragender einer öffentlichen Baumaßnahme - in diesem Fall des Bezirks - wird, kann eine Hilfe bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft beantragen. Allerdings handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Außerdem muss der Zeitraum der Arbeiten mindestens drei Monate betragen. Weitere Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg, 902 98-40 14.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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