Milieuschutz für den Petersburger Kiez veranlasst
Deshalb soll für dieses Gebiet eine sogenannte Erhaltungsverordnung in Kraft treten. Sie wurde am 27. November von der BVV beschlossen und wird sofort nach der Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt wirksam.
Erhaltungs- oder Milieuschutz heißt, dass bei Modernisierung oder anderen Veränderungen an Bestandsgebäuden künftig Einschränkungen gelten. Nicht mehr erlaubt sind zum Beispiel das Umwidmen in Ferienwohnungen oder das Zusammenlegen kleinerer Appartements zu einem größeren. Ebenso verboten wird das Anbringen eines Balkons, wenn dessen Fläche mehr als vier Quadratmeter beträgt. Zweitbalkone sind grundsätzlich untersagt. Der Einbau eines Aufzugs muss vorher genehmigt werden und wird vor allem bei hohen Kosten oder Gefahr von Verdrängung abgelehnt.
Auch in Sachen Inneneinrichtung gibt es Auflagen. Tabu sind sowohl eine Einbauküche wie ein Doppelwaschbecken im Badezimmer, eine zweite Toilette sowie getrennte Badewannen und Duschen.
Ziel all dieser Maßnahmen ist, weitere Luxussanierungen zu verhindern. Dadurch, so die Hoffnung, könne der Mietanstieg zumindest abgebremst werden. Nicht unter den Milieuschutz fallen allerdings weiter alle Neubauten.
Das Gebiet umfasst den Bereich zwischen der Landsberger Allee im Norden und der Karl-Marx-Allee, Weidenweg bis zum Bersarinplatz, Petersburger Straße und Frankfurter Allee im Süden. Die westliche Grenze bilden die Richard-Sorge- und die Auerstraße, im Osten wird sie durch eine Zickzacklinie von der Proskauer über die Rigaer, Liebig-, Eldenaer und Thaerstraße bis zur Hausburgstraße markiert. Aktuell leben dort etwa 21.500 Menschen in rund 13.500 Wohnungen.
In Friedrichhain gab es bisher bereits ein weiteres Milieuschutzgebiet im südlichen Boxhagener Kiez, dazu fünf in Kreuzberg.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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