Petersburger Straße - das Erhaltungsgebiet
Auf diese Weise sollen Luxusmodernisierungen erschwert werden. Damit, so die Hoffnung, lassen sich Mietsteigerungen und der Wegzug alteingesessener Bewohner zumindest begrenzen. Allerdings ist der Milieuschutz kein Allheilmittel, wie bei der ersten von zwei Bürgerversammlungen am 27. Februar in der evangelischen Schule am Petersburger Platz deutlich wurde.
Gültig ist die Verordnung für alle Bestandsgebäude, aber nicht für Neubauten. Sie untersagt beispielsweise den Einbau eines zweiten Waschbeckens im Bad oder einer zusätzlichen Toilette. Auch einen zweiten Balkon soll es nicht mehr geben. Bekommt eine Wohnung ihren ersten Balkon, darf der höchstens vier Quadratmeter groß sein.
Nicht genehmigt wird das Zusammenlegen mehrerer kleiner Wohnungen zu einer großen. Gleiches gilt natürlich für Ferienappartements. Nur in sehr engem Rahmen ist das Umwandeln von Wohn- in Gewerberäume gestattet. Etwa wenn sie sich in einem Souterrain befinden oder stark durch Lärm beeinträchtigt sind.
Der Einbau eines Aufzugs kann dagegen nicht grundsätzlich verhindert werden. Bei Häusern mit mehr als vier Stockwerken ist er genehmigungspflichtig. Haben die Gebäude weniger Etagen soll zumindest erreicht werden, dass die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Manche der Vorgaben waren für die Besucher der Bürgerversammlung einigermaßen nachvollziehbar, andere irritierten. Etwa, dass der Austausch von Fenstern gestattet ist, nicht aber das Einrichten einer Einbauküche. Neue Fernster seien Teil der Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, erklärte Werner Oehlert von der Mieterberatung ASUM, die die Studie zum Milieuschutz am Petersburger Platz erstellt hat. Eine Einbauküche gelte dagegen häufig als Anzeichen dafür, dass die Wohnung aufgewertet und später als Eigentumsobjekt verkauft werden soll.
Er ließ allerdings an diesem Beispiel durchblicken, dass nicht alle Einschränkungen Ewigkeitscharakter haben müssen. "Es wird natürlich beobachtet, was sich wirklich als zielführend erweist und gegebenenfalls nachjustiert."
Um die Richtlinien durchzusetzen ist der Bezirk auf die Hilfe der Bewohner angewiesen. "Wenn in Ihrem Haus größere Arbeiten stattfinden, lassen Sie uns das wissen", so der Appell. Denn nicht immer sei sicher, ob sie vorher angemeldet und genehmigt worden sind. "Wir müssen zumindest davon ausgehen, dass das passieren kann", meint Werner Oehlert. "Entweder, weil der Vermieter wirklich keine Kenntnis vom Milieuschutz hatte. Oder weil er versucht, die Verbote und Auflagen zu umgehen." Wird er erwischt, bedeutet das zunächst einen Baustopp, gegebenenfalls einen Rückbau.
Das Milieuschutzgebiet wird begrenzt durch die Landsberger Allee im Norden, die Hausburg-, Thaer-, Eldenaer, Liebig-, Rigaer und Proskauer Straße im Osten, Frankfurter Allee, Petersburger Straße und Weidenweg im Süden sowie Auerstraße und Richard-Sorge-Straße im WestenAktuell leben dort etwa 21.500 Menschen in rund 13.500 Wohnungen.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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