Schwer zu ermitteln
Friedrichshain-Kreuzberg. Die Suche nach nicht gemeldeten Ferienwohnungen gestaltet sich auch in Friedrichshain-Kreuzberg schwierig. Das betrifft nicht nur die Internetrecherche, um die es in den vergangenen Wochen einige Verwirrung gab. Die neueste Vorgabe der Datenschutzbehörde lautet hier: Informationen, die aus dem Netz gewonnen wurden, können nur herangezogen werden, wenn bereits der Anfangsverdacht einer Nutzung für diese Zweck besteht. Aber das ist laut Baustadtrat Hans Panhoff (B 90/Grüne) nicht das einzige Problem. Ein Appartement gilt nur dann als Ferienwohnung, wenn es weniger als 28 Tage an eine Person vermietet wurde. Auch das lässt Spielraum, um der Zweckentfremdungsverbotsverordnung auszuweichen. Zu beobachten sei beispielsweise, dass manche Wohnungen sowohl länger, als auch nur kurzfristig vermietet werden. Das erschwere aber den Nachweis, dass es sich hier ausschließlich um ein Objekt für Feriengäste handelt.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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