Verbot der Zweckentfremdung noch nicht richtig beachtet
Friedrichshain-Kreuzberg. Seit 1. Mai gilt in Berlin die neue Zweckentfremdungsverbotsverordnung. Mit ihr soll vor allem die hohe Zahl von Ferienwohnungen reduziert werden.
Wer ein solches Appartement vermietet muss es jetzt anmelden. Er erhält dann im Normalfall eine auf zwei Jahre befristete Bestandsgarantie. Das gilt nicht für sogenannte Erhaltungssatzungsgebiete, von denen es sechs in Friedrichshain-Kreuzberg gibt. Dort kann der Betrieb auch sofort untersagt werden, was, wie berichtet, in einem Fall in Kreuzberg vor kurzem bereits geschehen ist.
Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten nach dem 1. Mai erfolgen. Im Bezirk ist das bisher eher schleppend passiert. Nach Angaben von Stadtrat Knut Mildner-Spindler (Linke) wurden bis Anfang Juni lediglich etwa 60 Vermieter vorstellig. Die Zahl der Ferienwohnungen wird in Friedrichshain-Kreuzberg auf rund 3000 geschätzt. In ganz Berlin sind es 12 000 bis 15 000.
Durch Aufrufe und auch direkte Anschreiben sollen die Betreiber in den kommenden Wochen noch einmal daran erinnert werden. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, verfällt die befristete Bestandsgarantie.
Aber auch auf Seiten der Verwaltung ist die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots noch nicht endgültig geklärt. Wie ebenfalls berichtet bekommen die Bezirke dafür insgesamt 34 Stellen. Vier davon erhält Friedrichshain-Kreuzberg. Weil diese Zahl noch immer als viel zu gering angesehen wird, hatten sich mehrere Bezirke eigentlich darauf verständig eine gemeinsame Task Force zu bilden. Die Federführung sollte bei Stadtrat Stephan von Dassel (B 90/Grüne) aus Mitte liegen. "Auch wir hätten dabei mitgemacht, obwohl uns mehr Personal für unser eigenes Wohnungsamt besser gefallen hätte", sagt Knut Mildner-Spindler. Aber die Idee liegt jetzt ohnehin auf Eis. Denn ausgerechnet im Bezirksamt Mitte gibt es bisher keine Zustimmung. Friedrichshain-Kreuzberg wird deshalb seine vier Stellen selbst besetzen.
Thomas Frey / tf
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