Wer die Haushaltsvorgaben nicht erfüllt, kommt unter Zwangsverwaltung
Bisher war es häufig so, dass zum Jahresbeginn oder kurz danach eine allgemeine Haushaltssperre erlassen wurde, um das Minus auf diese Weise in den Griff zu bekommen. Die steht auch jetzt wieder im Raum. Allerdings nicht für die gesamte Verwaltung, sondern nur für die Abteilungen, die ihren Sparvorgaben nicht nachkommen.
"Ich habe schon im Januar alle Fachbereiche aufgefordert, ihre Zielvorgaben zu erfüllen", erklärt Jana Borkamp. Bis zum 28. Februar haben sie dafür Zeit. Ist das Ergebnis danach noch unbefriedigend, trifft sie der Ausgabenstopp.
Gerechter scheint dieses Verfahren zu sein. Denn warum soll eine Dienststelle, die ihre Auflagen erbracht hat, dafür bestraft werden, dass das bei einer anderen nicht der Fall ist. Bei der allgemeinen Haushaltssperre wurden dagegen alle über einen Kamm geschert. Im Gegenzug wird dafür jetzt jede Abteilung stärker in die Verantwortung genommen. Was natürlich nicht durchgehend Anklang findet. Zumal zu Beginn des Jahres noch fast alle Abteilungen ein Defizit verzeichneten. Die Ausnahme bildete vor allem der Fachbereich Bildung und Kultur. Der Bereich, den Jana Borkamp auch in ihrer Funktion als Kulturstadträtin verantwortet.
Kommt es zur Haushaltssperre bedeutet das, dass nur noch die Ausgaben getätigt werden dürfen, die für den regulären Dienstbetrieb absolut notwendig sind. Dazu gehören natürlich die Pflichtleistungen. Sozialhilfe, zum Beispiel oder Kindergeld. Aber alle Leistungen, die der Bezirk auf freiwilliger Basis gewährt, fallen erst einmal weg. Das kann die Unterstützung für die Sportvereine ebenso treffen, wie Mittel für die Bürgerbeteiligung. Aber auch größere Investitionen im Baubereich können in dieser Situation schon mal liegen bleiben.
Außerdem dürfen frei werdende Stellen nicht mehr besetzt werden. Gerade das bringt meistens die größten Einsparpotentiale.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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