Verwaltungsgericht fasst neuerlichen Beschluss
Krautstraße bleibt Fußgängerzone
Alles auf Anfang: Die Krautstraße kann doch Fußgängerzone bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und hebt damit seinen Beschluss wieder auf, wonach die Fußgängerzone hätte zurückgebaut werden müssen.
Laut Gericht hat sich die Sach- und Rechtslage im Streit um die Fußgängerzone in der Krautstraße maßgeblich verändert. „Die Voraussetzungen für die Kennzeichnung der Fußgängerzone liegen nunmehr vor“, teilt das Verwaltungsgericht in seiner Beschlussfassung mit. Damit kann die Fußgängerzone zwischen den zwei Spielplätzen südlich der Kleinen Markusstraße bleiben.
Das Bezirksamt hatte besagten Abschnitt der Krautstraße im April dieses Jahres mit Absperrungen und Pollern in eine Fußgängerzone umgewandelt. Dagegen reichte ein ansässiger Geschäftsführer einer GmbH einen Eilantrag ein. Die Firma ist Eigentümerin und Vermieterin eines Hauses in der Krautstraße. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag Ende Juni statt. Die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Voraussetzungen für die Kennzeichnung einer Fußgängerzone lägen nicht vor, begründete das Gericht. Was fehlte, war die „straßenrechtliche Teileinziehung“ als vorausgehende städteplanerische Entscheidung. Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie beispielsweise für den Verkehr entbehrlich ist. Mit dem Gerichtsbeschluss war das Bezirksamt aufgefordert, die eingerichtete Fußgängerzone in der Krautstraße vorerst rückgängig zu machen.
Im September beantragte das Bezirksamt die Aufhebung des Beschlusses wegen veränderter Sach- und Rechtslage. Mit der sofort vollziehbaren Teileinziehung liege nunmehr eine ausreichende Rechtsgrundlage für die straßenverkehrsrechtlichte Maßnahme vor, begründete das Amt. Das sah das Gericht genauso und erklärte die Anordnung zur Fußgängerzone für rechtmäßig.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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