Tempo 30 auf der Allee?: BUND fordert reduzierte Geschwindigkeit in Friedrichshain
Friedrichshain. Das Verwaltungsgericht gab am 4. Januar der Klage eines Anwohners in der Berliner Allee in Weißensee Recht. Er hatte wegen des Überschreitens der Feinstaub- und Lärmgrenzwerte eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 verlangt.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Straßenabschnitte in Friedrichshain haben. Dort gibt es in der Frankfurter Allee, speziell zwischen Proskauer Straße und S-Bahnhof sowie in der Landsberger Allee vom Platz der Vereinten Nationen in Richtung Petersburger Straße ähnliche Probleme.
An der Frankfurter Allee, wo eine Messstelle installiert ist, sei just zum Jahresende 2015 die Zahl der erlaubten Tage mit einer erhöhten Feinstaubbelastung überschritten worden, sagt Martin Schlegel, Referent für Verkehrspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Berlin. An höchstens 35 Tagen im Jahr darf ihr Mittelwert über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen. An Silvester ist das zum 36. Mal passiert.
An der Landsberger Allee, wo bisher nur Zahlen von 2014 vorliegen, wurde zwar ein jährlicher Durchschnittswert von 34 Mikrogramm gemessen. Um die Ausreißer nach oben auszugleichen, dürfe der im Mittel nur bei rund 30 Mikrogramm liegen, argumentiert der BUND. Er listet diesen Bereich auf Platz fünf in seiner Negativliste der am stärkten mit Feinstaub belasteten Straßen in Berlin auf.
Helfen würde deshalb auch auf den beiden Alleeabschnitten ein Tempolimit auf 30 Kilometer pro Stunde, meint Martin Schlegel. Schon deshalb, weil es wegen der engen Straßenführung kaum andere schnell wirkende Alternativen gebe. Für einen solchen Vorstoß bräuchte es aber auch hier zunächst die Klage eines betroffenen Anwohners.
Der Senat will gegen das Urteil zur Berliner Allee Berufung einlegen. Eine geringere Geschwindigkeit sorge für weniger fließenden Verkehr, argumentiert Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD). Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich Autofahrer Schleichwege durch Wohngebiete suchen.
"Der Zeitverlust beträgt höchstens einige Sekunden", kontert Martin Schlegel. Er ist überzeugt, dass der Richterspruch auch vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand hat. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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