Ausschuss contra Verwaltung beim Thema Freiluftbetrieb in der Mainzer Straße
Friedrichshain. Am Ende der rund zweistündigen Debatte stand ein neuer Antrag. Er verlangt weiteres Nachdenken über eine Lösung. Bis dahin soll die Sondergenehmigung für den Außenausschank in der Mainzer Straße bis mindestens Ende Februar verlängert werden.
Den wird es zwar in den kommenden kalten Monaten kaum geben. Aber das Problem, wie damit insgesamt umzugehen ist, existiert weiter. Es könne hier leider kein Aufstellen von Tischen und Stühlen vor den Gaststätten genehmigt werden, argumentierten das Ordnungsamt und die Wirtschaftsförderung. Etwas anders sehe es bei den Auslagen der Geschäfte aus. Eine Einschätzung, der eine Mehrheit im Wirtschaftsausschuss am 17. Oktober so nicht folgen wollte.
Die Mainzer Straße war im vergangenen Sommer in den Fokus geraten, weil es ausgerechnet dort zu einem zumindest auf den ersten Blick rigiden Vorgehen des Ordnungsamtes gekommen war (wir berichteten). Den lediglich zwei Lokalen wurde eine Verlängerung ihres Freiluftbetriebs zunächst nicht gestattet. Auch die Läden durften ihre Waren nicht mehr außerhalb ihrer Geschäftsräume anbieten oder darauf hinweisen. Getrieben von der BVV wurde das sofort-Verbot erst einmal bis Ende Oktober ausgesetzt. Gleichzeitig sollte die Situation noch einmal eingehend geprüft werden.
Das erfolgte im Rahmen der Sondernutzungsverordnung für das öffentliche Straßenland. In diesem Papier ist festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen in Friedrichshain-Kreuzberg nicht nur gastronomische Einrichtungen ihre Angebote auch nach draußen verlagern dürfen.
Entscheidend ist dabei, dass, trotz solcher Aktivitäten, eine Gehwegbreite, ganz konkret die sogenannte Gehbahn, also der Bereich, auf dem sich die Passanten fortbewegen, von mindestens 1,50 Meter verbleiben muss. Reicht das nicht aus, muss dafür auch der Oberstreifen herangezogen werden. Das ist der Abschnitt zwischen der Gebäudegrenze und dem eigentlichen Beginn der Gehbahn. Jenes Areal, das für den Außenausschank genutzt werden kann. Es muss, dann aber mindestens 70 Zentimeter breit sein.
In der Mainzer Straße hat die reguläre Passage für die Fußgänger allerdings nahezu durchgehend höchstens einen Umfang von knapp einem Meter. Was bedeutet, es müssen hier auch Teile des Oberstreifens herangezogen werden. Damit sind dort weniger als 70 Zentimeter vorhanden. Und damit ein zu geringer Platz für Gäste.
So weit die Fakten, mit der die Ämter ihr Verdikt für ein No-Go in Sachen Außengastronomie begründeten. Die Mainzer Straße sei zwar eine Art Sonderfall. Gleichwohl müssten auch hier die Vorgaben gelten. Würde an dieser Stelle davon abgewichen, bedeute das ein Aufweichen der bisher einheitlichen Linie. Die Folge wäre Rechtsunsicherheit und "Willkür".
Ein etwas größerer Spielraum könne dagegen anderen Gewerbetreibenden eingeräumt werden. Für deren Aktivitäten im Freien gelte als Maximalbereich nur 50 Zentimeter. Und wenn Fenstervorsprünge oder Fassaden dabei integriert werden, könnte sogar eine noch geringere Größenordnung gestattet werden.
So weit das vorgegebene Korsett, an dem kräftig gerüttelt wurde. Zahlreiche Anmerkungen bezogen sich auf den Unterstreifen. Das ist der Abschnitt des Bürgersteigs, der direkt an die Straße grenzt. Warum nicht einen Teil davon der Gehbahn zuzuschlagen?
Das sei schon wegen anderer dort vorhandener oder erlaubter Nutzungen nicht möglich, erklärte Ordnungsamtsleiter Joachim Wenz. Es fänden sich dort beispielsweise Stromkästen, Lichtmasten, Baumscheiben, auch das Abstellen von Fahrrädern oder Motorroller sei in diesem Bereich erlaubt. Wer zu Fuß unterwegs sei, wäre deshalb im besten Fall einem ständigen Slalom ausgesetzt.
Gerhard Zollenkopf sah das etwas anders. Er betreibt einen Buchladen in der Mainzer Straße und hält den Unterstreifen durchaus für nutzbar. Und insgesamt müsse die vorhandene Situation in einer Straße berücksichtigt werden. In manchen Gebieten der Nachbarschaft mag es zu laut sein, "bei uns ist es eher zu ruhig".
Von den Grünen wurde die Frage ins Spiel gebracht, warum sich Passanten und Gewerbetreibende um den geringen Gehwegplatz streiten müssten, während die Straße, also der Raum für den Autoverkehr, dabei überhaupt keine Rolle spiele. Und ihr Fraktionsvorsitzender Julian Schwarze drehte den Spieß sozusagen um. Es werde immer gesagt, dass es keine Sonderregelung für die Mainzer Straße geben könne. Die existiere aber, schon deshalb, weil diese Straße als nahezu einzige unter den Vorgaben zu leiden habe.
Er habe zwar viele Einwände gehört, aber keinen wirklichen Gegenentwurf, konterte wiederum Wirtschafts- und Ordnungsstadtrat Andy Hehmke (SPD). Es sei vieles überlegt worden, wie das spezielle Problem der Mainzer Straße gelöst werden könnte. Etwa auch die von ihm zunächst favorisierte Idee, bei der Mindestanforderung für die Gehbahn sowohl den Ober-, als auch den Unterstreifen mit einzubeziehen. Auch das hätte sich aber als rechtlich fragwürdig erwiesen. Andere Lokalbesitzer hätten dadurch möglicherweise eine Handhabe bekommen, um weitere Freiluftplätze für sich herauszuschlagen.
Aber bei all diesen rechtlichen Einschränkungen wegen baulichen Gegebenheiten bleibt die gefühlte Diskrepanz bei dieser Auseinandersetzung das größte Problem. Dass ausgerechnet die beschauliche Mainzer Straße ein Opfer dieser Vorgaben wird, während nur wenige Ecken weiter, rund um die Simon-Dach-Straße, das ausufernde Nachtleben davon bisher nicht berührt ist. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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