Bezirk stoppt Neueröffnung eines Weinlokals
Er untersagte den Umbau eines bisherigen Gewerberaums zu einem Weinlokal in der Grimmstraße im Graefekiez. Begründet wurde das mit dem Paragrafen 15 der Baunutzungsverordnung. Dieser ermöglicht ein solches Verbot in allgemeinen Wohngebieten, wenn ansonsten deren Charakter gefährdet ist. Genau das wird hier vorgebracht. Im Graefekiez gebe es schon jetzt eine Ansammlung von Gastronomiebetrieben aller Art, aber immer weniger Geschäfte für die Nahversorgung, argumentiert Baustadtrat Hans Panhoff (Bündnis90/Grüne).
Unterstützt wird der Stadtrat vor allem von seiner Grünen-Fraktion, die sich bereits seit 2012 für diese Möglichkeit des Kneipenstopps stark macht. "Wenn in einem Kiez die x-te Cocktailbar das letzte Obst- und Gemüsegeschäft verdrängt, geht das zu Lasten der Anwohner", findet deren Bezirksverordneter Julian Schwarze, Vorsitzender des Wirtschaftsausschuss.
Trotzdem bleiben Unwägbarkeiten. Zunächst ist abzuwarten, ob der Eigentümer das Verbot wirklich akzeptiert, oder ob er vor Gericht zieht. Käme es dazu wäre es spannend, wie die Richter die zumutbare Kneipendichte in diesem Wohnviertel definieren. Deshalb ist das Vorgehen jetzt auch eine Probe aufs Exempel.
Für Stadtrat Panhoff bedeutet die Entscheidung ein klares Signal an die Vermieter von Gewerbeimmobilien, was in einem bestimmten Quartier gewünscht ist und was eben nicht. Das sei auch in deren eigenem Interesse, findet er. Wer dort Wohnungen anbieten wolle, möchte vielleicht auch mit einem guten Nahversorgungsangebot punkten. Und nicht nur mit vielen Lokalen.
Nicht betroffen von dem Vorgehen sind natürlich bereits bestehende Restaurants und Kneipen. Auch gegen manche Mischangebote hat der Bezirk bisher noch kein Mittel. So gäbe es zum Beispiel Friseurläden, die gleichzeitig auch Gastronomie anbieten. Dort werden aber häufig weitaus mehr Getränke konsumiert, als Haare geschnitten, so Baustadtrat Panhoff.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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