Ferienwohnung statt Gewerbe: Anbieter nutzen Gesetzeslücke
Friedrichshain-Kreuzberg. In Berlin gilt seit 2014 eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung. Sie soll vor allem verhindern, dass aus normalen Wohnungen Ferienwohnungen werden.
Dieses Ziel ist bisher, je nach Ansicht, einigermaßen oder eher in Ansätzen erreicht worden. Immerhin, zahlreiche Wohnungen konnten auch in Friedrichshain-Kreuzberg so wieder zu regulären Mietobjekten werden.
Allerdings scheinen Anbieter von Ferienwohnungen ihren Bestand inzwischen auf andere Weise zu sichern. Nämlich dadurch, dass sie Gewerbeflächen aufkaufen und zu Herbergen für Berlinbesucher umbauen.
In der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 10. Mai war dieses Vorgehen Thema einer Einwohneranfrage. Der Fragesteller, nach eigenen Angaben als Hausverwalter tätig, wies dabei auch darauf hin, dass solche Nutzungsänderungen sogar in Milieuschutzgebieten stattfinden. Und er wollte wissen, ob das dem Bezirk bekannt ist und was der dagegen zu tun gedenkt.
Der Bezirk hat davon Kenntnis, aber rechtlich sei dagegen nichts einzuwenden, erklärte Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis 90/Grüne), denn das Zweckentfremdungsverbot schütze nur Wohnraum und gelte nicht für Gewerbe. In Milieuschutzgebieten gibt es zwar Einschränkungen, vor allem beim Umbau oder bei der Sanierung von Wohnungen. Sie dürfen auch nicht für eine Gewerbenutzung umgewandelt werden. Umgekehrt ist das aber sehr wohl erlaubt. Auch wenn diese Immobilie dann zu einem Ferienappartement wird. Eine Diskrepanz, auf die schon vor einigen Jahren der Linke-Bezirksverordnete Lothar Jösting-Schüßler hingewiesen hat.
Dass dieser Zustand ein weiteres Problem für die an vielen Stellen ohnehin von Mietsteigerungen und Kündigungen bedrohten Geschäfte bedeute, machte der Fragesteller in seiner Begründung ebenfalls deutlich. Ein Kiez lebe auch von der Angebotsstruktur des ansässigen Gewerbes. Sie stelle einen wesentlichen Eckpunkt für den sozialen Erhalt dar, erläuterte er. Gehe das verloren entstehe mittel- bis langfristig ein größerer Schaden, als durch den kurzfristigen Profit durch eine gewerbliche Zweckentfremdung. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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