Kippt die Allgemeinverfügung für die Simon-Dach-Straße?
Am 2. Mai sollte die sogenannte Allgemeinverfügung für die Simon-Dach-Straße in Kraft treten. Inzwischen ist das aber fraglich.
Denn am 6. März hat der Wirtschafts- und Ordnungsausschuss einen Antrag der SPD mehrheitlich abgelehnt, der diese Forderung noch einmal bekräftigt hat.
Gleichzeitig zog die Linkspartei ihre Drucksache vom Juli 2017 zurück. Darin war eine Allgemeinverfügung für den gesamten Simon-Dach-Kiez verlangt worden. Obsolet wurde damit auch ein ähnlicher Vorstoß der CDU. Denn der lief als Änderungsantrag zum Linken-Antrag.
Unter anderem bei der CDU scheint inzwischen ein Umdenkprozess beim Thema Begrenzen des Außenausschanks stattgefunden zu haben. Das wurde bereits bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 28. Februar deutlich. Ohnehin dagegen ist die FDP und, wenn man ihren Meinungsbeitrag richtig deutet, auch "die Partei". Vor allem aber haben sich die Grünen als größte Fraktion inzwischen ziemlich deutlich in Richtung Nein positioniert. Er habe Zweifel, dass die Allgemeinverfügung die Probleme löse, sagt ihr Vorsitzender Julian Schwarze.
Nur wenige Lokale verantwortlich
Ausschlaggebend dafür waren nicht zuletzt Zahlen, die das Ordnungsamt im Februar zum Beschwerdeverhalten bei nächtlichem Radau vorgelegt hat. Demnach hat es im vergangenen Jahr im Simon-Dach-Kiez knapp 40 solcher Anzeigen gegeben. Ungefähr die Hälfte davon bezog sich auf lediglich vier Gaststätten. Weitere vier sind ab und an als Ursache für Ruhestörung aufgefallen. Für das Gros der Lärmklagen waren also nur wenige Lokale verantwortlich.
"Bei diesem Ergebnis verstehe ich nicht, warum nicht konkret gegen diese Betriebe vorgegangen wird", sagt Julian Schwarze. Sie könnten und müssten mit hohen Bußgeldern belegt und ihnen in letzter Konsequenz die Außenausschankerlaubnis entzogen werden. Mit der Allgemeinverfügung würden dagegen alle Lokale in der Simon-Dach-Straße in Haftung genommen. Auch die, die sich an die Regeln halten.
Ähnlich sieht das auch Michael Näckel, Bezirksvorsitzender des Hotel-und Gaststättenverbandes Dehoga in Friedrichshain-Kreuzberg.
Polizei braucht klare Vorgaben
Die Kontrolleure des Ordnungsamtes haben normalerweise um 22, spätestens um 24 Uhr Dienstschluss. Deshalb könnten sie die schwarzen Schafe häufig nicht überführen, erklärt Wirtschafts- und Ordnungsstadtrat Andy Hehmke (SPD). Ein Argument, das Julian Schwarze ebenfalls nicht nachvollziehen kann. Wenn bereits um 23.30 Uhr der Krach im Freiluftbereich zu hoch sei, gebe es schon da die Möglichkeit zum Einschreiten.
Nach Mitternacht ist dann die Polizei gefragt. Die habe aber deutlich gemacht, dass sie dafür klare Vorgaben brauche und nicht wie bisher einen "Flickenteppich" unterschiedlicher Außenausschankzeiten, unterstreicht wiederum der Stadtrat.
Und es sei zwar richtig, dass es noch weitere Lärmquellen als die Freiluftlokale gebe, sagt Hehmke. Aber allein ihr Geräuschpegel überschreite bereits die zulässigen Grenze in der Nacht. "Das Umweltamt hat das im Sommer ganz bewusst in den Momenten gemessen, als gerade keine Großgruppe von Partygängern oder ein lautes Motorrad vorbei kam."
Er stellt außerdem heraus, dass es sich bei der Allgemeinverfügung um ein Pilotprojekt handelt. Es sollen Erfahrungen gesammelt und festgestellt werden, ob und was sich dadurch ändert. Mit offenem Ausgang.
Vor allem müsse eine baldige Entscheidung her. Auch weil die betroffenen Lokale Planungssicherheit bräuchten. Die wird es wohl am 21. März geben.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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