Moratorium ausweiten: Außenbetrieb in der Mainzer Straße bis Ende Oktober

Zumindest einen Teilerfolg gibt es für die Anbieter von Freiluftplätzen an der Mainzer Straße, wie hier die Coffein-Zentrale. Ein Antrag des Wirtschaftsausschusses verlangt, dass der Außenbetrieb noch bis Ende Oktober weitergehen darf. | Foto: Thomas Frey
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Friedrichshain. Die Freiluftsaison in diesem Sommer scheint in der Mainzer Straße gerettet zu sein.

Der Wirtschaftsausschuss hat bei seiner Sitzung am 20. Juni einstimmig einen Auftrag an das Bezirksamt formuliert, den Außenbetrieb dort bis zum 31. Oktober zu erlauben.

Bereits in der BVV sechs Tage zuvor hatte Wirtschaftsstadtrat Andy Hehmke (SPD) angekündigt, dass er die eigentlich spätestens am 27. Juni ausgelaufene Frist für das Aufstellen von Mobiliar entlang der Gehwege auf 31. August verlängert hat (wir berichteten). Dieses Moratorium hielt der Ausschuss aber für nicht lange genug. Zum einen schon deshalb, weil er am 20. Juni zum letzten Mal regulär vor der Sommerpause tagte und sich erst im September wieder trifft. Das wäre dann nach dem zunächst gesetzten Ende.

Außerdem, so meinten mehrere Mitglieder, müsse genügend Zeit bleiben, um sich nicht nur mit dem Problem in der Mainzer Straße zu beschäftigen. Grundlage, so wurde ebenfalls mehrfach betont, soll dabei das Konzept für den Außenausschank bleiben, das das Bezirkamt 2012 beschlossen hat. Wie es möglicherweise angepasst werden könnte, ohne dass sein bisheriger rechtssicherer Rahmen gefährdet wird, sei aber keine einfache Aufgabe.

Wie ebenfalls berichtet, wehren sich nicht nur die betroffenen Gewerbetreibenden, sondern auch viele Anwohner und Gäste in der Mainzer Straße gegen den Außenausschankstopp gerade in ihre Bereich. Sie sehen sich als Opfer eines rigiden Vorgehens des Ordnungsamtes. Und das, obwohl es weitaus größere Problemzonen im Bezirk gebe.

Hauptgrund für das Verbot von Freiluftaktivitäten ist die zu geringe Gehwegbreite in der Mainzer Straße. Insgesamt warnt das Ordnungsamt davor, bisher bewährte Regularien aufzuweichen. Nur sie würden gleiches Recht für alle bedeuten. Wobei eingeräumt wurde, dass schon wegen der Personalsituation nicht alle Übertretungen vor allem in den Hotspots verfolgt werden könnten. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass ein Gewerbetreibender Freiluftplätze im öffentlichen Raum nicht in seiner Kalkulation berücksichtigen sollte. Die seien nur eine Art Zugabe und könnten auch aus anderen Gründen, etwa Bauarbeiten am Haus, plötzlich wegfallen. Grundsätzlich gelte: "Gemeinbedarf geht vor Sondernutzung". Vorrang habe deshalb immer das freie Passieren und ausreichend Platz auf einem öffentlich errichteten Gehweg. tf

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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