Zehn Gebote gegen Diskriminierung in der Werbung
Bereits im Sommer 2014 bildete sich eine Arbeitsgruppe. Deren 15 Mitglieder haben einen Katalog erarbeitet, eine Art zehn Gebote, in denen ablehnungswürdige Reklame näher definiert wird.
Die ist natürlich dann gegeben, wenn Darstellungen zu Hass und Gewalt anstacheln, oder bereits Kinder sexualisiert werden. Ebenso sind Motive abzulehnen, bei denen die Geschlechter nicht gleichberechtigt auftreten. Etwa wenn eine Frau unter einem Mann sitzt, kniet oder liegt. Auch Werbung, die eine Person oder Personengruppe auf bestimmte Rollenbilder festlegt, gilt als nicht hinnehmbar. Was darunter zu verstehen ist, wird, wie in fast allen Punkten, näher erläutert. Demnach sollen Frauen weder als hysterisch und kompliziert, noch als hilfsbedürftig oder fürsorglich vermittelt werden. Auch verführerisch oder schön geht nicht. Bei Männern sind sowohl Attribute wie aggressiv und machtbesessen, als auch Rationalität oder Autonomie abzulehnen. Gleiches gilt für stereotypische Klischees bei Heranwachsenden. Zum Beispiel Mädchen, die mit Puppen spielen.
Ebenfalls auf den Index sollen Reklamebotschaften, die körperliche Merkmale als zu erreichende Norm festlegen. Auch hier hat die AG Exempel zur Hand. Werbung soll nicht suggerieren, dass altersbedingte Hautveränderungen oder körperliche Behinderungen veränderungsbedürftig seien. Ebenso wenig wie Übergewicht und Körperhaare.
Wird gegen diese und weitere Gebote verstoßen, soll eine Jury aus sechs Teilnehmern der AG intervenieren. Damit sie möglichst wenig einschreiten muss, sind Verträge mit Werbefirmen, die bezirkseigene Flächen bespielen, so zu ändern, dass sie den Vorgaben Rechnung tragen. Wobei beispielsweise die Firma Ströer bereits deutlich gemacht hat, dass bei ihr ohnehin eine entsprechende Selbstverpflichtung besteht. Darüber hinaus ist eine Broschüre geplant, einschließlich Vordrucke für Beschwerdebriefe, mit denen die Werbe-Sünder konfrontiert werden sollen.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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