Die Gartenstadt bewahren: Zu viele Verstöße gegen Erhaltungsverordnung in Frohnau?

Frohnau. Gleich zwei Anträge zur Gartenstadt Frohnau diskutierte jetzt der Bauausschuss: Mit besserem Infomaterial und drastischeren Strafen bei Verstößen will die CDU-Fraktion erreichen, dass die im Ortsteil geltende Erhaltungsverordnung befolgt wird.

Seit 1997 gilt in der Gartenstadt Frohnau eine sogenannte Erhaltungsverordnung nach Paragraf 172 des Baugesetzbuchs. Der Erlass ist für Grundstücks- und Hausbesitzer bindend – und soll helfen, den besonderen städtebaulichen Charakter des Quartiers zu bewahren. Abriss, Nutzungsänderungen, Neubauten – selbst Arbeiten an den Außenanlagen, Vorgärten und Gehwegen – sind daher besonders genehmigungspflichtig. Diese Tatsache sei offenbar nicht ausreichend im Bewusstsein der Bewohner verankert, meint die CDU-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Sie möchte nun, dass das Bezirksamt eine „Orientierungshilfe“ mit detaillierten Informationen zur Erhaltungsverordnung erstellt.

Dabei könnte es sich um einen Flyer oder eine Broschüren handeln, die dann an Bauherren ausgehändigt und im Stadtplanungsamt ausgelegt werden sollten. „Wichtig ist, dass den Leitfaden alle Menschen bekommen, die über die Vorschriften Bescheid wissen müssen“, sagte der CDU-Verordnete Gordon Huhn im Bauausschuss. Dass es weder darum gehen könne, ein Frohnau von 1925 zu bewahren, noch eine Geschmackspolizei zu installieren, machte Baustadtrat Martin Lambert (CDU) deutlich. „Aber es ist gut, verstärkt auf die Erhaltungsverordnung für Frohnau aufmerksam zu machen, damit der Gartenstadt-Charakter nicht gefährdet wird.“

Sowohl SPD-Fraktion als auch Grüne signalisierten frühzeitig ihr Einverständnis, der SPD-Verordnete Ulf Wilhelm (SPD) mahnte nur, den Aufwand beim Erstellen der Orientierungshilfe in Grenzen zu halten, da in der Abteilung Stadtplanung schließlich ausreichend Material vorhanden sei.

Der Bauausschuss stimmte anschließend auch noch einem Antrag der CDU zu, nachdem sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen soll, dass Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro – statt wie bislang 25.000 – bestraft werden. Die aktuell geltende Höchstgrenze stamme noch aus den 1970er-Jahren und sei nicht mehr angemessen, begründete Gordon Huhn das Ersuchen. Mutwilliges Ignorieren der Auflagen sei illegal und müsse entsprechend hart geahndet werden. bm

Autor:

Berit Müller aus Lichtenberg

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