Angeklagter drang in Schultoilette ein
Der jetzige Richterspruch bezieht sich allerdings auf zwei Taten: Der Mann aus Hohen Neuendorf hat nach Überzeugung des Gerichts bereits am 7. Juni 2011 in seiner Heimatgemeinde eine Elfjährige, die auf dem Weg zur Schule war, von ihrem Fahrrad gerissen und in einem Waldstück missbraucht. Am 7. März 2012 schlich er sich in die Mädchentoilette der Victor-Gollancz-Grundschule, Gollanczstraße 18-24, und hielt eine Achtjährige in einer Kabine fest. Das Kind konnte sich befreien, als eine Freundin des Mädchens hinzukam und den Täter überraschte.
In das Urteil wurden weitere Vorstrafen des Mannes, vor allem wegen Diebstahls, einbezogen. Auf seine Spur war die Polizei gekommen, als sie DNA-Reste nach einem Diebstahl im Wilmersdorf sicherstellte und dann Übereinstimmungen mit Spuren von den Attacken auf die Kinder bemerkte.
Im Prozess hatte der Angeklagte Marcel W. den Missbrauch der elfjährigen Schülerin zugegeben. Er habe nach einer durchzechten Nacht die Kontrolle verloren, gab er zu Protokoll. Erst nach der Tat sei ihm bewusst geworden, was er angerichtet hatte.
Den versuchten Missbrauch in Frohnau betritt Marcel W. bis zuletzt. Er habe sich in die Toilettenräume geschlichen, um Geld für seinen Drogenkonsum aus abgestellten Taschen zu entwenden. Dies glaubten ihm die Richter jedoch nicht. Er habe gezielt die Mädchentoilette aufgesucht, um sexuelle Handlungen vorzunehmen, hießt es in der mündlichen Urteilsbegründung. Für das Urteil war auch relevant, dass beide Opfer bis heute mit massiven psychischen Folgen zu kämpfen haben. Die Taten, so die Richter weiter, seien die Schreckvorstellung für alle Eltern, die ihre Kinder allein zur Schule gehen ließen.
Der Angriff auf das Mädchen in Frohnau und ein ähnlicherer Fall in Wedding sorgten damals dafür, dass Schulen besser gegen das Eindringen von Fremden gesichert wurden.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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