Wie ein Testament zu gestalten ist
Werden in einer neuen Ehe neue gemeinsame Vermögenswerte angeschafft oder gemehrt, so sollen diese Vermögenswerte häufig innerhalb der "neuen" Familie bleiben. Häufig ist nicht gewollt, dass Abkömmlinge aus früheren Verbindungen hiervon partizipieren.
In diesen Fällen tauchen regelmäßig Pflichtteilsproblematiken auf, die durch einfache Testamentsgestaltungen wie das häufig verwendete Berliner Testament nicht geregelt werden können.
Hierzu bedarf es sehr dezidierter Regelungen wie Pflichtteilsvereinbarungen, ggf. selten gewählte Testamentsgestaltungen wie Vor- und Nacherbschaft oder die Einräumung eines Nießbrauchsvermächtnisses. Anderenfalls läuft man Gefahr, dass der überlebende Ehegatte mit erheblichen Pflichtteilsbelastungen überzogen wird.
Rechtsanwalt Thorsten Schlichting, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht in der Kanzlei Wiese & Schlichting, Am Rosenanger 32, 13465 Berlin.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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