Tücken der Erbschaftsteuererklärung
Im Gegensatz zur Einkommensteuererkärung, die einmal im Jahr abgegeben wird, trifft die Abgabepflicht einer Erbschaftsteuererklärung viele Betroffene selten im Leben. Bereits aus diesem Grunde verfügen die Wenigsten über entsprechende Kenntnisse und dies bedingt erhebliche Fehler, die sodann kostenintensiv sind.
Das Erbschaftsteuerrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, Verbindlichkeiten geltend zu machen, beispielsweise ausgeübte Pflichtteilsansprüche, Nachlassabwicklungskosten mit hineinzubringen o.ä.
Insbesondere bei größeren Nachlässen einerseits aber auch bei Erben, die lediglich einen Freibetrag von 20.000,00 haben, sind diese unterlassene Gestaltungen stets sehr kostenträchtig. Es ist selbstverständlich auch nicht Aufgabe des Finanzamtes Steuerbürger auf für sie zutreffende Möglichkeiten hinzuweisen.
Oft schlittern spätere Erben durch das Vergessen der Angabe von Vorschenkungen darüber hinausgehend auch noch in steuerstrafbare Gefilde.
Auch muss beachtet werden, dass bei Bestandskraft eines Erbschaftsteuerbescheides für den Steuerbürger günstigere Gegebenheiten äußerst schwer neu aufzunehmen sind.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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