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Was wird morgen, wenn heute was passiert?

Bei allem Verständnis für psychische Hemmschwellen und rechtliche Schwierigkeiten, ein Testament aufzusetzen, ergeben sich bei rechtlich falsch errichteten Testamenten vielfach spätere Nachlassabwicklungen, die in der Form überhaupt nicht gewollt sind. Entweder entstehen diese durch alte "bestehen gelassene" Testamente, die nicht überarbeitet worden sind, oder durch das Unterlassen einer testamentarischen Verfügung mit der Folge, dass die gesetzliche Erbfolge gilt und Familienmitglieder erben, die eigentlich nicht erben sollten. Im Grunde genommen ist es einfach, ein Testament ordnungsgemäß zu verfassen, es muss lediglich eigenhändig ge- und unterschrieben und mit einem Datum versehen sein und muss selbstverständlich den Erben bezeichnen. Möglichst sollte bei denkbarem Vorversterben des eingesetzten Erben auch noch ein Ersatzerbe bezeichnet sein. Jeder der sich mit dem Gedanken trägt, seinen Nachlass zu regeln, soll rechtssichere und damit streitvermeidbare Regelungen treffen. Häufig ist dieses bereits mit einer Erstberatung erledigt.

RA Thorsten Schlichting, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, Kanzlei Wiese & Schlichting, Am Rosenanger 32, 13465 Berlin.
PR-Redaktion / P.R.
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PR-Redaktion aus Mitte

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